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Haben Sie sich schon mal gefragt, warum manche Autos auf dem Nummernschild am Ende ein "E" stehen haben? Wir verraten Ihnen, was das bedeutet.
Seit September 2015 tauchen sie immer öfter auf: Autos mit einem Kennzeichen an dessen Ende ein "E" angehängt ist. Aber was steckt eigentlich dahinter - und haben diese Fahrzeuge besondere Vorteile?
Welche Autos bekommen ein E-Kennzeichen?
Das zusätzliche "E" im Kennzeichen erhalten Elektro-Autos, Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Entsprechende Autos dürfen maximal 50 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenen Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer ausschließlich mit ihrem elektrischen Antrieb zurücklegen. Für Fahrzeuge, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erstmals zugelassen wurden, beträgt die erforderliche Reichweite mindestens 30 Kilometer.
Elektro-Autos mit ausländischem Kennzeichen erhalten statt E-Kennzeichen eine E-Plakette. Diese kann in Zulassungsstellen für elf Euro gekauft werden. Es sei denn, das Auto hat bereits ein ausländisches E-Schild oder eine ausländische E-Plakette.
Kommunen und Städte können Autos mit E-Kennzeichen beispielsweise erlauben, kostenlos zu parken und Busspuren oder andere öffentliche Straßen zu nutzen, die für "normale" Autos gesperrt sind. Welche Vorteile in Ihrer Stadt angeboten werden, können Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle erfragen.
So erhalten Sie ein E-Kennzeichen
Wenn Ihr Auto bereits zugelassen ist und die Anforderungen des E-Kennzeichens erfüllt, können Sie dieses bei Ihrer Kraftfahrzeugzulassungsbehörde nachträglich anfordern. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Kennzeichenschilder (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen)
Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)