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Online-Zulassung wird vereinfacht: Lange Wartezeiten sollen ein Ende haben

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Ein Fahrzeug online zuzulassen ist schon seit längerer Zeit möglich, war aber bisher mit langen Wartezeiten verbunden. Ab dem Herbst soll sich das nun ändern.

Wer ein Auto auf öffentlichen Straßen fahren möchte, braucht dafür ein Kennzeichen. Und egal, ob es sich dabei um ein Wunschkennzeichen handelt oder nicht: Um es zu bekommen, muss das Auto erst einmal zugelassen werden. Früher musste man zu diesem Zweck mit den erforderlichen Unterlagen den Weg zur Zulassungsstelle antreten. Inzwischen ist es aber auch möglich, das Fahrzeug online zuzulassen. Allerdings war das Verfahren bislang ziemlich zeitaufwendig. Nun soll die Online-Zulassung deutlich schneller klappen.

Online-Zulassung wird vereinfacht: Lange Wartezeiten sollen ein Ende haben

Ab September 2023 wird die digitale Zulassung eines Autos einfacher. Dann ist es möglich, unmittelbar nach der Online-Zulassung mit dem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen, wie das Bundeskabinett nun beschlossen hat. Bislang mussten Fahrzeughalter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten, künftig reicht für den Übergang der digitale Bescheid.

Kennzeichen, Autoschlüssel und Fahrzeugschein
Die Online-Zulassung eines Fahrzeugs ist schon länger möglich – nun soll es aber schneller klappen. (Symbolbild) © Frank Sorge/Imago

Außerdem können künftig Sonderkennzeichen etwa für Oldtimer oder Saisonfahrzeuge digital beantragt werden, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt. Auch die Zulassung durch juristische Personen des Privatrechts, etwa Unternehmen oder Vereine, wird dann über die bestehenden i-Kfz-Portale möglich. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

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Online-Zulassung in Deutschland: Einführung im Jahr 2019

Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen – „i-Kfz“ genannt – wurde schrittweise ab 2019 eingeführt und ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 2015 verfügbar. Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Nutzer benötigen neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose „AusweisApp“ des Bundesinnenministeriums. (Mit Material von SP-X)

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