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Neuwagenkauf im EU-Ausland: Mit Reimporten sparen Sie viel Geld

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Von: Simon Mones

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Neuwagen sind teuer und rar. Wer jedoch bei der Ausstattung kompromissbereit ist, kann mit Reimporten aus dem EU-Ausland viel Geld sparen.

Wer sich aktuell einen Neuwagen kaufen will, braucht starke Nerven, denn noch immer wartet man auf viele Modelle ewig. Die wenigen Fahrzeuge, die bei den Händlern auf den Höfen stehen, sind zudem noch extrem teuer. Wer aber bei der Ausstattung kompromissbereit ist, kann dennoch ein Schnäppchen machen. Das Zauberwort heißt EU-Reimport.

Im Ausland kann das gleiche Modell nämlich bis zu 30 Prozent weniger kosten als auf dem deutschen Markt. Der Grund dafür sind die niedrigeren Nettopreise. Ist der Neuwagen noch nicht zugelassen, fallen keine nationalen Steuern an und es bleibt nur der Nettopreis übrig. Erst in Deutschland werden bei Anmeldung mit 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Neuwagenkauf im EU-Ausland: Mit Reimporten sparen Sie bares Geld

„Es lohnt sich also, die Mehrwertsteuersätze der einzelnen Länder zu vergleichen“, betont der ADAC auf seiner Homepage. Einige Länder haben sich bereits als besonders günstige Kaufländer erwiesen:

Neuwagenkauf im EU-Ausland: Ausstattungen können sich unterscheiden

Wichtig ist dabei, auf die Ausstattung zu achten. Denn auch diese kann sich von den Angeboten in Deutschland unterscheiden. Von der Modellbezeichnung lässt sich daher nicht immer zuverlässig auf die Ausstattung schließen. „Vergleichen Sie daher die ausländischen Prospekte und Preislisten mit denen deutscher Vertragshändler“, rät der ADAC.

Ein Reimport mit einem Kennzeichen mit der Aufschrift EU Neuwagen.
Ein Auto aus der EU kann bis zu 30 Prozent günstiger sein als in Deutschland. © Sven Simon/Imago

Auch sonst lohnt ein direkter Preisvergleich, auch wenn die Rabatte bei den Autohändlern nur noch gering ausfallen. Mit etwas Flexibilität lässt sich aber auch hier Geld sparen. Geht es nach den Herstellern, sind die Händlerrabatte bald ohnehin Geschichte. Die grundsätzliche Technik und Qualität der Autos unterscheidet sich aber dank europaweit einheitlicher Normen übrigens nicht. Und auch die Werksgarantie ist europaweit gültig.

Neuwagenkauf im EU-Ausland: Vertrag muss in Landessprache sein

Ist die Entscheidung zum Kauf eines EU-Importautos gefallen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man kauft das Fahrzeug selbst im Ausland oder bei einem Händler der sich auf Reimporte spezialisiert hat. Allerdings ist die erste Option die aufwendigere, da man sich selbst um die Überführung kümmern muss und vor einigen juristischen Hürden steht.

„Für den Vertrag gilt in der Regel das Recht des Kauflands. Halten Sie darin Preis, Ausstattung und Übergabetermin schriftlich fest. Wichtig ist, dass im Kaufvertrag auch der Begriff ,Neufahrzeug´ erwähnt wird“, erklärt der ADAC. Da dieser in der Landessprache ist, sollte man die Sprache beherrschen oder jemand zum Übersetzen mitnehmen. Bei der Übergabe unbedingt die üblichen Fahrzeugpapiere wie den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I) und die Kaufrechnung im Original mitgeben lassen. Die Zulassungsstellen in Deutschland akzeptieren keine Kopie. Gleiches gilt auch bei einer Polizeikontrolle. Über die Onlinezulassung lässt sich bei der Anmeldung jedoch zumindest Zeit sparen.

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Wer seinen Traumwagen bei einem Anbieter für EU-Reimporte gefunden hat, sollte zunächst prüfen, ob es dieser auch wirklich ein Händler ist und kein Vermittler, wie t-online.de schreibt. Sollte es sich um einen Vermittler handeln, ist der Verkäufer im EU-Ausland der Vertragspartner. Entsprechend gilt auch hier Landesrecht. Ansonsten läuft der Kauf genauso so ab wie bei einem Autohändler. Nur eben mit dem Unterschied, dass der Neuwagen nicht aus Deutschland kommt.

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