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Radweg nicht geräumt: Radler dürfen auf Straße ausweichen

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Bei schwierigen Fahrbedingungen im Winter können Radler die Straße nutzen, auch wenn ein Schild das Fahren auf dem vorhandenen Radweg vorschreibt. Foto: Uwe Zucchi
Bei schwierigen Fahrbedingungen im Winter können Radler die Straße nutzen, auch wenn ein Schild das Fahren auf dem vorhandenen Radweg vorschreibt. © Uwe Zucchi

Im Winter können die Wetterbedingungen für Unsicherheit auf den Straßen sorgen. Bei Schnee und Eis sind insbesondere die Radfahrer gefährdet. Deshalb gelten für sie unter diesen Umständen Ausnahmeregelungen.

Manchmal sind Radwege voller Schnee und Eis. Radler müssen dann nicht ihre Gesundheit riskieren, sondern dürfen auf die Straße ausweichen. Darauf weist der ADAC hin. Das gilt auch, wenn die Nutzung des Radwegs von Verkehrszeichen vorgegeben wird.

In Deutschland gilt bei einem blauen Radwegschild normalerweise die Pflicht zur Benutzung. Innerhalb von Ortschaften müssen Städte und Gemeinden Radwege dem ADAC zufolge nur an Stellen räumen, die als gefährlich oder wichtig für den Verkehr eingeschätzt werden. Außerorts gibt es den Angaben nach generell keine Räum- und Streupflicht auf Radwegen.

So kommen Radler sturzfrei und fit durch den Winter.

dpa/tmn

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