Unfall im Ausland: Europäischer Unfallbericht sollte immer an Bord sein
Ein Unfall ist nie schön – aber im Ausland kann es zusätzlich mit der Verständigung schwierig werden. Ein Dokument sollte deshalb immer an Bord sein.
Wer die Autofahrt in den Urlaub antritt, der ist in der Regel voller Vorfreude: Die Gedanken drehen sich schon beim Start um schöne Ausflüge oder entspannte Tage am Pool. An einen Unfall denken die wenigsten – doch natürlich ist niemand vor einem Crash im Ausland gefeit. Wenn es dann doch kracht, kann es dann schwierig werden. Um keine bösen Überraschungen zu erleben und um Missverständnisse zu vermeiden, sollte man vor allem an ein Dokument vor dem Losfahren denken.

Unfall im Ausland: Europäischer Unfallbericht sollte immer an Bord sein
Ganz wichtig auf der Urlaubsfahrt ist der sogenannte Europäische Unfallbericht. Dabei handelt es sich um ein inhaltlich und grafisch standardisiertes Dokument, das speziell im Ausland die Aufnahme eines Unfalls erleichtert. Bestellen lässt es sich unter anderem bei der eigenen Kfz-Versicherung – alternativ kann man es auch auf den Webseiten der Versicherer oder Automobilclubs herunterladen. Um die Kommunikation zu erleichtern, gibt es den Unfallbericht auch mehrsprachig. Die für das jeweilige Reiseland passende Version kann man sich ebenfalls im Netz – beispielsweise beim ADAC – herunterladen.
Unfall im Ausland: Grüne Versicherungskarte kann hilfreich sein
Die sogenannte „Grüne Versicherungskarte“, die im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung dient, ist hingegen inzwischen in EU-Staaten sowie einigen anderen Ländern nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch ist es laut dem Zentralruf der Autoversicherer sinnvoll, die Grüne Karte (die inzwischen gar nicht mehr grün ist), mitzuführen. Auf ihr finden sich beispielsweise alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung. Und in einigen Ländern wie etwa Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und der Türkei ist sie weiterhin verpflichtend.
Unfall im Ausland: Bei verletzten Personen immer die Polizei holen
Die Grüne Karte gibt es kostenlos bei der eigenen Kfz-Versicherung. Wer sich nicht sicher ist, kann auch einfach bei der Versicherung nachfragen, ob das Dokument für das jeweilige Reiseland benötigt wird. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass bei einem Unfall mit Verletzten in jedem Fall die Polizei gerufen werden sollte. Auch wenn der Sachschaden hoch ist, man sich nicht mit dem Unfallgegner einigen kann oder er über keinen Versicherungsnachweis verfügt, sollte man besser die Beamten hinzuziehen. Wichtig: Um einen Unfall oder eine Strafe zu vermeiden, sollte man sich vor dem Fahrtantritt auf jeden Fall auch über die Verkehrsregeln des Urlaubslandes informieren – diese unterscheiden sich teils deutlich von den hierzulande gültigen Vorschriften.