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Zahl der kirchlichen Eheprozesse deutlich gestiegen

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München - Kritiker sprechen von einer „katholischen Form der Scheidung“: Wenn eine Ehe scheitert, kann ein kirchliches Gericht überprüfen, ob sie überhaupt gültig zustande kam. Bisher sind solche Prozesse die große Ausnahme, aber ihre Zahl steigt.

Immer mehr Katholiken lassen ihre Ehe von der Kirche für nichtig erklären. An den Bistumsgerichten in Bayern gab es im vergangenen Jahr 207 neue Verfahren - 62 mehr als im Jahr zuvor. „Insgesamt steigt die Zahl der Fälle von Jahr zu Jahr kontinuierlich“, sagte der Vorsteher des Bamberger Kirchengerichts, Hubert Schiepek, in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Wegen geänderter kirchenrechtlicher Vorgaben dauern die meisten Prozesse auch nicht mehr so lange wie früher.

Ein Antrag auf Annullierung einer Ehe kann nach einer zivilrechtlichen Scheidung gestellt werden und ist meistens erfolgreich. Im Bistum Würzburg lag die Erfolgsquote 2016 sogar bei 100 Prozent. Die Ehe wird dann für nicht gültig zustande gekommen erklärt; die Betroffenen können also ein zweites Mal kirchlich heiraten. Nicht zuletzt für kirchliche Mitarbeiter ist dies bedeutsam, denn ihnen drohen bei einer Scheidung und zweiten Heirat arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn ihre erste Ehe nicht annulliert wurde.

Einfachere Regeln für Eheprozesse

Eine Ehe kann für ungültig erklärt werden, wenn zum Beispiel bei der Eheschließung Formfehler vorlagen oder ein Partner von vornherein einen Kinderwunsch ausschloss. Seit Dezember 2015 gelten für die Eheprozesse einfachere Regeln. Eine Nichtigkeitserklärung kann zwar noch von einer der beiden Seiten angefochten werden. Geschieht dies aber nicht, reicht die Entscheidung des Bistumsgerichts (Offizialats) in erster Instanz.

„Die Reformen bewirkten tatsächlich eine schnellere Entscheidung wegen des Wegfalls der zweiten Instanz“, bestätigte der Sprecher des Bistums Regensburg, Clemens Neck. Nach Angaben des Bistums Passau hat die Neuregelung die Verfahren um etwa drei bis sechs Monate beschleunigt.

„Durch die Reform gibt es einen markanten Anstieg an Klageanträgen in der ersten Instanz“, teilte das Bistum Augsburg mit. „Dadurch, dass die obligatorische Überprüfung eines positiven Urteils durch die zweite Instanz abgeschafft wurde, sparen sich die Parteien etwa drei bis vier Monate und zahlen nun nur mehr 200 Euro Regelsatz anstatt wie vorher 300 Euro.“

Neck betonte: „Das ist nur ein Bruchteil der Kosten eines weltlichen Scheidungsverfahrens.“ Je nach den finanziellen Möglichkeiten der Beteiligten kann die Gebühr auch ganz oder teilweise erlassen werden. Im Bistum Passau sind die Ehenichtigkeitsverfahren seit der Neuregelung kostenlos. Dies entspreche dem Wunsch des Papstes, erklärte das Bistum.

Neuverheiratete ohne Annullierung sind nicht mehr grundsätzlich von der Kommunion ausgeschlossen

In einem gemeinsamen Hirtenwort hatten Deutschlands katholische Bischöfe Anfang Februar bekanntgegeben, dass Katholiken nach einer Scheidung und erneuten Heirat nicht mehr grundsätzlich von der Kommunion ausgeschlossen sind. Die Bischofskonferenz zog damit die Konsequenz aus dem päpstlichen Schreiben „Amoris Laetitia“ vom vergangenen Frühjahr.

Zugleich ermutigten die Bischöfe „alle, die begründete Zweifel daran haben, dass ihre Ehe gültig zustande gekommen ist, den Dienst der kirchlichen Ehegerichte in Anspruch zu nehmen, damit ihnen ggf. eine neue kirchliche Heirat ermöglicht wird“. Probleme mit dem Sakramentenempfang gibt es dann nicht mehr. Wie sich die Empfehlung und die neue Linie der Bischöfe auf die Zahl der Verfahren auswirken werde, sei noch nicht abzusehen, erklärte der Sprecher des Bistums Würzburg, Markus Hauck.

dpa

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