Dabei ist der Anteil dieser Zielgruppe im Netz erstaunlich hoch – und die Barrierefreiheit unserer städtischen Website bedeutet, dass sie für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist“, erklärt Oberbürgermeister Florian Hartmann. Der Zugang zu städtischen Informationen werde also der gesamten Bürgerschaft ermöglicht. Laut Angaben der „Aktion Mensch“ sind die Vorteile von barrierefreien Websites für etwa 30 Prozent (%)aller Nutzer notwendig und für 10 % sogar unerlässlich, um Inhalte aufnehmen und verarbeiten zu können.
Sehgeschädigte beispielsweise können sich die städtische Website über so genannte Screen-Reader vorlesen lassen, dafür sind auch bei allen Fotos Beschreibungstexte hinterlegt. Barrierefreiheit ist jedoch nicht nur für Mitbürger mit Handicap entscheidend, sondern sie ermöglicht jedem Nutzer eine intuitive Bedienung und erhöht die Benutzerfreundlichkeit – beispielsweise durch eine kontrastreiche Darstellung oder die Beschreibung einzelner Eingabefelder bei Online-Formularen. „Seit es unsere aktuelle städtische Website gibt, haben wir uns bemüht, möglichst barrierearm zu sein. Denn: Die Stadtverwaltung ist für alle da. Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine Selbstverständlichkeit“, betonte Hartmann. Die Barrierefreiheitserklärung und den aktuellen Prüfbericht können Interessierte hier einsehen: www.dachau.de/barrierefreiheit.