Vorverkauf von Saison- und Zehnerkarten startet am 8. Juli
Öffnungszeitpunkt des Familienbades Dachau immer noch ungewiss
Dachau - Baumängel im Schwimmerbecken
Das Familienbad soll baldmöglichst öffnen, das hat der Werkausschuss in der Sitzung am 30. Juni bekannt gegeben.
Die Stadtwerke treffen alle Vorbereitungen, um auch unter Pandemie-Bedingungen einen sicheren Freibadbetrieb gewährleisten zu können. „Ein Freibadbesuch, wie wir es die letzten Jahre gewöhnt waren, wird es in diesem Sommer nicht geben“, erläutert Barbara Kern, Abteilungsleiterin Bäder bei den Stadtwerken Dachau. Aufgrund noch anhaltender Bauarbeiten kann das Schwimmerbecken vorerst nicht in Betrieb genommen werden. Es sind Baumängel aufgetreten, die einen sicheren Badebetrieb nicht zulassen. „Einen genauer Öffnungszeitpunkt können wir leider noch nicht nennen“, sagte die Bäderchefin.
Das Wasser muss eingelassen und beprobt werden, um die Baustelle am Schwimmerbecken müssen Absperrungen errichtet, die Endreinigung von Sanitär- und Außenanlagen vorgenommen und die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen umgesetzt werden. Um die Kontakte beim Einlass an den Kassen möglichst gering zu halten, können Saison- und Zehnerkarten bereits ab Mittwoch, 8. Juli, an den Kassen im Hallen- und Familienbad zwischen 10 und 16 Uhr erworben werden. In dieser Freibadsaison gibt es aus aktuellem Anlass keine Tageskarten. Aufgrund der verkürzten Freibadsaison werden die Saisonkarten bis 15. November verlängert. Nach Schließung des Freibades können diese im Hallenbad genutzt werden. Inhaber von Jahres- und Saisonkarten, Dauerkarten sowie Jahreskarten (für den Zeitraum vom 1. April bis zur Öffnung des Familienbades) erhalten eine Erstattung. Endet die Gültigkeit der Jahreskarten vor dem Öffnungsdatum, erhält der Kunde eine anteilige Erstattung. Wer eine Saisonkarte fürs Hallenbad hat, bekommt eine Rückerstattung für den Zeitraum vom 1. April bis 15. Juni 2020. Ohne diese Corona-bedingte Schließung wäre die Hallenbadsaison am 15. Juni zu Ende gegangen. Die Erstattungen erfolgen in Form eines Gutscheins, der beim nächsten Einkauf einer Zehner-, Saison- oder Jahreskarte eingelöst werden kann. Dauerkarteninhaber werden demnächst von den Stadtwerken mit separatem Schreiben informiert.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
red