Um eine Versammlung vorab zu verbieten oder sie vor Ort aufzulösen nannte Stefan Löwl zwei Möglichkeiten. Die erste sei eine Allgemeinverfügung. Um diese zu erlassen müsse es bei einer vorherigen Versammlung zu vermehrter Kriminalität oder zu Straftaten gekommen sein. „Die zweite ist die Coronaschutzverordnung, also wenn konsequent gegen die Corona-Regeln verstoßen wird“ erklärte Löwl. „Bis auf ein paar Kleinigkeiten ist es im Landkreis sehr friedlich. Die Leute zeigen sich überwiegend kooperativ und halten sich an die Anweisungen der Einsatzkräfte. Deswegen gibt es im Moment keinen Grund, die Spaziergänge zu verbieten“ sagte Rauscher.
Karlsfelds zweiter Bürgermeister Stefan Handl sagte, dass das Thema für ihn auch eine gesellschaftliche Herausforderung darstellt. „Wir als Kommunalpolitiker müssen zusehen, dass sich die Fronten nicht verhärten und die Möglichkeit des Dialogs bestehen bleibt, aber wir müssen auch Widersprüche aufzeigen.“
hki