An den Weihnachtsfeiertagen gelten Ausnahmen
Besuchsverbot in der Kreisklinik Ebersberg
Bis zum 10. Januar gilt ein Besuchsverbot in der Kreisklinik Ebersberg. An den Weihnachtsfeiertagen soll dies jedoch gelockert werden
Landkreis – Wegen der verschärften Infektionslage gilt in der Kreisklinik Ebersberg bis vorerst 10. Januar ein allgemeines Besuchsverbot. An den Weihnachtstagen vom 24. bis zum 26. Dezember sind Patientenbesuche nach den Richtlinien, wie sie auf der Klinikwebsite unter www.klinik-ebe.de beschrieben sind, erlaubt.
Für den Kreißsaal, die Geburtshilfestation, die Palliativstation und für sterbende Patienten auf anderen Stationen gelten in der Zeit des Besuchsverbots besondere Ausnahmeregelungen. Einzelne weitere Besuchserlaubnisse können durch den Stationsarzt erteilt werden, wenn dies zum Beispiel für patientenbezogene Regelungen wie Verlegungen oder Vollmachten nötig ist.
Die Kreisklinik Ebersberg bittet dringend darum, außerhalb der Weihnachtstage nur dann mit Besuchswunsch zur Klinik zu kommen, wenn eine Ausnahmeregelung vorher genehmigt worden ist, weil die entsprechende namentliche Kontrolle bereits vor dem Klinikeingang erfolgt. red