Aus dem Polizeibericht
Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz in Vaterstetten
Im Landkreis kam es vergangenes Wochenende zu mehreren Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. In Vaterstetten wurden sieben Personen kontrolliert, ein jeder stammte aus einem eigenen Hausstand.
Vaterstetten - Am Freitag Abend wurde der PI Poing um 22:12 Uhr eine Gruppe von fünf Jugendlichen am Marktplatz in Baldham mitgeteilt, welche dort entgegen aller Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes lautstark feiern, einen Bierkasten mitführen und Alkohol konsumieren sollen. Bei Eintreffen der Streifenbesatzung der PI Poing konnte eine Gruppe von sieben Personen bei der Sitzgelegenheit zwischen der Raiffeisenbank und der gegenüberliegenden „Mitsi Cafe-Bistro-Bar“ angetroffen werden.
Alle anwesenden Personen trugen keine Mund-Nasen-Bedeckung. Im Laufe der polizeilichen Kontrolle stellte sich heraus, dass abgesehen von der Anzahl der Personen, welche die zurzeit vorgeschriebene Anzahl von fünf Personen um zwei Personen überstieg, jeder einen eigenen Hausstand hat. Eine Person wollte sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen, indem er erfolglos versuchte, den Marktplatz in Richtung Karl-Böhm-Str. über den Treppenaufgang zu Fuß zu verlassen.
Die Gruppe umfasste hierbei fünf Männer und zwei Frauen, wobei die älteste Person 48 Jahre und der jüngste Anwesende 19 Jahre alt war. Sechs der sieben Betroffenen wohnen nicht im Landkreis Ebersberg. Besonders ein 30-jähriger sah die Relevanz der polizeilichen Kontrolle als nicht nachvollziehbar an, weshalb er während der Kontrolle regelmäßig Widerworte gab, um seinen Unmut kund zu tun. Jedes Mitglied der feiernden Gruppe erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, welche durch das zuständige Landratsamt in Ebersberg verfolgt werden. Hierbei kann der Höchstsatz des Bußgeldes bis zu 250 Euro betragen.