Die Beschuldigte war zu diesem Zeitpunkt mit 1,0 Promille erheblich alkoholisiert und entschuldigte sich wenig später für ihr Verhalten. Als Grund gab sie an, aufgrund eines geplatzten Rendezvous am Abend sehr aufgebracht gewesen zu sein .Dennoch erwartet Sie ein Strafverfahren wegen Tätlichem Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung.