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Keine Spielhallen im Gewerbepark

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Hall

bergmoos (mm) · Spielhallen sind im edlen Hallbergmooser Gewerbepark nicht erwünscht. Darüber war sich der Gemeinderat bei seiner Klausurtagung im November einig. Rein rechtlich sind sie aber in Ausnahmefällen zulässig und dann sogar ohne irgendeine größenmäßige Beschränkung. Ein generelles Verbot sei vorstellbar, müsse aber mit einer städtebaulichen Rechtfertigung begründet werden, erfuhr die Verwaltung dazu im Landratsamt. Weil aktuell erneut eine entsprechende Anfrage zur Errichtung einer Spielhalle vorlag, stellt der Gemeinderat die Weichen neu. Das Rathaus erarbeitet nun ein städtebauliches Konzept, in dem Teilbereiche des Gemeindebereiches ausgewiesen sind, in denen Spielhallen vorstellbar wären. Damit wird eine Negativ-Planung vermieden. Gleichzeitig beginnt die Änderung der Bebauungspläne für das Gewerbegebiet. Der Beschluss fiel einstimmig.

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