Omikron: Einreise aus Virusvariantengebiet - Was Urlauber in Bayern beachten müssen

Die Corona-Variante Omikron ist auf dem Vormarsch. Weitere Länder wurden als Virusvariantengebiet eingestuft. PCR-Tests bleiben für Einreisende verpflichtend.
Die neue Corona-Variante ist auf dem Vormarsch. B.1.1.529 („Omikron“) breitet sich auch auf der britischen Insel rasant aus. Deswegen hat die Bundesregierung das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland als weitere Virusvariantengebiet eingestuft. Weiterhin als Virusvariantengebiete gelten Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika.
Einreise aus Virusvariantengebieten: Ein PCR-Test ist unumgänglich
Personen, die in nach Bayern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den vergangenen zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, bei oder unverzüglich nach der Einreise einen PCR-Test zu machen. Im Landkreis Freising kann das Ergebnis per E-Mail an einreise@kreis-fs.de gesendet werden.
Betreffende Personen, die im Landkreis Freising ankommen, können den notwendigen PCR-Test kostenlos im Testzentrum an der Luitpoldanlage in Freising durchführen lassen. Dafür steht täglich von 19 bis 20 Uhr ein separater Zeitschlitz im Testzentrum zur Verfügung. Bei der Anmeldung unter dieser Website kann man als Testgrund „Reiserückkehrer aus Virusvariantengebiet“ angeben und einen Termin buchen. Als Nachweis über den Aufenthalt sind entsprechende Belege wie Hotelrechnungen oder Flugtickets vorzulegen.
Einreise aus Virusvariantengebieten: Eine 14-tägige Quarantäne ist Pflicht
Außerdem haben sich Einreisende aus einem entsprechenden Virusvariantengebiet und Personen, die Kontakt zu jemandem hatten, der positiv auf die Omikron-Variante getestet wurde, generell für 14 Tage in Quarantäne zu begeben – das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Die Quarantäne kann nicht vorzeitig verkürzt werden. All diese Personen müssen zudem jeweils an den Tagen 5 und 13 nach der Einreise einen PCR-Test durchführen lassen.
Das Testergebnis ist spätestens binnen 48 Stunden nach der Einreise, der für ihren Wohnsitz oder sonstigen Aufenthaltsort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Diese Verschärfung galt bislang nur bei Einreisen aus Südafrika und aus den an Südafrika angrenzenden Ländern. Sie wurde nunmehr auf alle Virusvariantengebiete, auch auf Einreisende aus Großbritannien, ausgedehnt.