Nachdem auf eine vorherige Terminvereinbarung verzichtet wird ist ggf. mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Pflegende Angehörige: Der Hauptpflegende bekommt, sofern der Pflegebedürftige in Markt Schwaben wohnt, drei Masken.
Vorzulegen ist bei der Abholung ein Pflegebescheid oder ein Nachweis durch die Pflegekasse und ein amtlicher Lichtbildausweis des Hauptpflegenden.
Bedürftige: Für besonders Bedürftige werden zunächst zweieinhalb Millionen FFP2-Masken aus dem Pandemiezentrallager zur Verfügung gestellt. Personen ab 15 Jahre, die bedürftig sind, sollen zunächst fünf dieser Schutzmasken erhalten.
Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Ein entsprechender Bescheid ist bei der Abholung zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. - Sabrina Biertz