Erzdiözese begrüßt Ende des Verbots öffentlicher Gottesdienste
Ab 4. Mai finden wieder Gottesdienste statt - Bayerische Staatsregierung entwirft Schutzkonzept
Die Kirche St. Ottilie in Taing (Pastetten)
© Carl Teine
In Bayern dürfen ab 4. Mai wieder Gottesdienste stattfinden - unter strengen Hygieneauflagen
Region - Die Erzdiözese München und Freising begrüßt die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung, dass vom 4. Mai an im Freistaat wieder öffentliche Gottesdienste möglich seien, wenn auch in beschränktem Umfang. Um die Einhaltung der Hygienevorgaben sicherzustellen, wurde ein Schutzkonzept entwickelt, das sich aktuell noch in Abstimmung mit der Bayerischen Staatregierung befindet. Danach erfolgt die weitere Vorbereitung und Umsetzung in den Pfarreien - bk