Energiepreispauschale, Bürgergeld, Gaspreisbremse – wann das aktuelle Hilfspaket bei Ihnen ankommt
Die Bundesregierung will ihre Bürger entlasten. Teil davon ist auch das dritte Entlastungspaket, bei dem viele Boni jetzt greifen. Womit können wir jetzt rechnen?
Überall steigen gerade die Kosten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte dazu Anfang November: „Es ist ganz wichtig, dass wir die Bürgerinnen und Bürger angesichts der enormen Preissteigerung unterstützen.“ Damit die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands das bestmöglich hinbekommen, gibt es sogenannte Entlastungspakete der Bundesregierung. Worauf wer ab wann Anspruch hat, ist aber nicht immer leicht zu durchschauen. Ein Überblick soll da helfen:
Hilfspakete: Wann kommt die Energiepreispauschale?
Die Energiepreispauschale sollten die meisten Bürger schon erhalten haben. Seit dem 1. September letzten Jahres gibt es den einmaligen (und nicht steuerfreien) Betrag von 300 Euro als Zuschuss zum Lohn. Wurde dieser vierteljährlich ausbezahlt, mussten die entsprechenden Arbeitnehmer zwar länger warten, sollten die Zahlung aber ebenfalls inzwischen erhalten haben. Hinweis: Nicht jeder erhält diese Auszahlung.
Rentner profitieren, Studierende in der Regel nicht. Für diese Gruppe soll die Energiepreispauschale 2023 nun doch einmalig möglich sein. Studenten, Fachschüler und Auszubildende, die am 1. Dezember 2022 eingeschrieben waren, können sie erhalten. Die Zahlung muss jedoch aktiv beantragt werden. Ein genaues Datum oder eine entsprechende Antragsplattform gibt es aktuell jedoch noch nicht (Stand: 12. Januar 2023)
Entlastung: erneuter Heizkostenzuschuss
Schon im letzten Jahr gab es für BAföG-Empfänger und Menschen, die Ausbildungsgeld oder -beihilfe erhalten, einen Heizkostenzuschuss. Da die steigenden Kosten aktuell jedoch noch immer anhalten, folgt ein weiterer Zuschuss für diese Gruppen:
- Studenten/Auszubildende, die BAföG oder Ausbildungsgeld oder -beihilfe erhalten
- Empfänger von Wohngeld/Wohngeld Plus
- Familien/Alleinerziehende mit geringem Einkommen
- Senioren mit geringem Einkommen/Rente
Wann der zweite Heizkostenzuschuss kommt, ist noch nicht ganz klar. Laut Angaben des Deutschen Städtetags ist mit der Auszahlung erst Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen, berichtet der MDR.
Gilt auch rückwirkend: Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse greift offiziell erst ab März 2023, soll rückwirkend aber auch für Januar und Februar 2023 gelten und ist erstmal bis Februar 2024 befristet. Hierbei wird der Preis für private Haushalte und kleinere bis mittlere Unternehmen gedeckelt. In Zahlen bedeutet das: Für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs werden zwölf Cent je Kilowattstunde Gas gezahlt, für Fernwärme 9,5 Cent. Für die restlichen 20 Prozent gilt der Vertragspreis. Bis zu 926 Euro sind an Entlastung so möglich.

Strompreisbremse – ähnliche Konditionen wie bei Gas
Die Strompreisbremse ähnelt der Gaspreisbremse sehr: Sie kann für Januar und Februar gelten gemacht werden, greift aber offiziell erst ab März 2023 und ist bis zum nächsten Februar befristet. Bei der Strompreisbremse werden bis zu 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt (40 Cent pro Kilowattstunde), für den Rest werden die aktuellen Marktpreise gezahlt.
Neuer Name: Aus Hartz 4 wird Bürgergeld
Ab jetzt heißt das Arbeitslosengeld II nicht mehr Hartz 4, sondern Bürgergeld. Das liegt im Satz etwas höher und Alleinstehende bekommen nun mit 502 Euro mehr Geld (plus 53 Euro). Dazu kommt, dass die Freibeträge für Hinzuverdienste zwischen 520 und 1.000 Euro von 20 auf 30 Prozent ab Juli 2023 ansteigen sollen. Für Familien mit Kindern gilt laut Bundesministerium: „Auch die Regelsätze für Kinder werden deutlich erhöht – je nach Alter um 33 bis 44 Euro mehr pro Monat.“
Kindergeld wurde erhöht
Auch das Kindergeld steigt: Für die ersten drei Kinder gibt es jetzt einheitlich je 250 Euro pro Monat, mit Ausnahme von Alleinerziehenden mit Unterhaltsvorschuss. Zusätzlich zum Kindergeld stieg für Familien mit kleinen Einkommen auch der Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 250 Euro monatlich pro Kind.
Unterwegs: Wann kommt das 49-Euro-Ticket?
Nach dem großen Erfolg des 9-Euro-Tickets im vergangenen Sommer, soll in diesem Jahr das 49-Euro-Ticket, auch Deutschlandticket genannt, kommen. Mit dem geplanten Ticket sollen Reisende zukünftig im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) deutschlandweit unterwegs sein können – für 49 Euro im Monat. Eigentlich sollte es ab März gelten, aktuell ist aber laut der Deutschen Presseagentur (dpa) vom 1. April 2023 die Rede.