Bürgergeld: Online-Tool berechnet, wie hoch der individuelle Anspruch ist
Im Jahr 2023 liegt der Bürgergeld-Regelsatz bei 502 Euro im Monat. Wie hoch der Anspruch im Einzelall ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Im Januar hat das Bürgergeld das Hartz-IV-System ersetzt. Der Regelsatz liegt bei 502 Euro monatlich. Wie hoch der Anspruch individuell ausfällt, hängt jedoch auch davon ab, ob man zum Beispiel in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Bürgergeld: Wie hoch ist der Anspruch in einer Bedarfsgemeinschaft?

In einem Beitrag auf Test.de erklären Experten der Stiftung Warentest, was das bedeuten kann: Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es 502 Euro monatlich, für zwei erwachsene Partner einer Bedarfsgemeinschaft je 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahren fließen 420 Euro. Kinder erhalten vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden 318 Euro ausgezahlt.
Gibt es weitere Leistungen?
Zum Regelsatz dazu kommen weitere Zahlungen, wie Test.de erklärt, zum Beispiel:
- Kosten für Wohnraum und Heizung
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schulausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, und Lernförderung
- Mehrbedarf in besonderen Lebenssituationen, etwa in der Schwangerschaft
- einmalige Unterstützungen, beispielsweise Anschaffungskosten bei einem Wohnungsumzug (Erstausstattung).
Bürgergeld: Was gilt nach der Karenzzeit beim Vermögen?
In einer Karenzzeit von 12 Monaten wird die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zudem erklärt. Bis dahin würden die tatsächlichen Kosten der Wohnung vielmehr voll übernommen. In den ersten 12 Monaten bleibe zudem Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Für jede weitere Person erhöhe sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
Bürgergeld: Welche Rolle spielt das eigene Einkommen?
Mit einem kostenlosen Bürgergeldrechner von Stiftung Warentest kann man den individuellen Anspruch berechnen. Berücksichtigt wird bei der Berechnung zum Beispiel auch eigenes Einkommen, für das es dpa zufolge „einen Grundfreibetrag von 100 Euro brutto monatlich gibt“. Bei höherem Zuverdienst müssten Empfänger von Bürgergeld hingegen mit Abzügen rechnen. „Bei einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro im Monat bleiben etwa lediglich 20 Prozent anrechnungsfrei“, so dpa.