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Wird das verlängerte Kurzarbeitergeld erhöht? Was in der Corona-Pandemie geplant ist

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Von: Anne Hund

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Bezieher von Kurzarbeitergeld müssen eine Steuererklärung abgeben. Nachzahlungen könnten fällig werden.
Durch Kurzarbeit sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise zumindest abgefedert werden. © Jens Büttner / dpa

Auch beim Hotel- und Gaststättenverband hoffte man, dass die erhöhte Auszahlung des Kurzarbeitergeldes über den Jahreswechsel hinaus verlängert wird. Was ist bisher geplant?

In der Corona-Pandemie befinden sich nach wie vor viele Beschäftigte in Kurzarbeit. Dadurch sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise zumindest abgefedert werden. Nun will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Berichten zufolge auch eine Aufstockung des bereits bis Ende März verlängerten Kurzarbeitergelds ermöglichen. Einen entsprechenden Änderungsantrag wollen die Ampel-Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP mit dem Gesetz zur Corona-Impfprävention auf den Weg bringen, wie es der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge am Dienstag (7. Dezember) aus dem Arbeitsministerium hieß. Zuerst hatte die Rheinische Post darüber berichtet.

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Demnach sollen ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden, heißt es in dem dpa-Bericht über das Vorhaben. Wenn ein Kind im Haushalt lebe, solle der Satz 77 Prozent betragen. Ab dem siebten Bezugsmonat seien 80 Prozent und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies solle für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem - so berichtete die Rheinische Post weiter anlässlich des Antrags -, sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten. Entschieden war zum Zeitpunkt allerdings noch nichts.

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Erleichterter Bezug von Kurzarbeitergeld 

Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Pandemie war bereits per Verordnung verlängert worden. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten wurde für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. „Die Verlängerung bezog sich allerdings nicht auf das erhöhte Kurzarbeitergeld“, heißt es weiter in dem dpa-Bericht zu den Hintergründen. „Diese Regelung blieb bis Ende Dezember befristet.“ Auch beim Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hofft man demnach, dass die erhöhte Auszahlung des Kurzarbeitergeldes über den Jahreswechsel hinaus verlängert wird. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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