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Mobilitätsprämie: Nicht alle Pendler können von dem Steuerbonus profitieren

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Von: Anne Hund

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Mobilitätsprämie
Nicht jeder hat Anspruch auf die Mobilitätsprämie. Grob gesagt erhalten Pendler für jeden weiteren Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale – also 4,9 Cent. © Jens Wolf/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Ab sofort ist der Antrag auf die sogenannte Mobilitätsprämie möglich. Steuer-Experten erklären, für wen der Bonus gedacht ist und welche Voraussetzungen man konkret erfüllen muss.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Pendler jetzt die sogenannte Mobilitätsprämie für das Jahr 2021 beantragen. Vor allem Fernpendler mit niedrigem Einkommen* könnten davon profitieren, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Experten der Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern erklären, was konkret gemeint ist: „Die Mobilitätsprämie kann für das Jahr 2021 beantragen, wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 9.744 Euro liegt“, heißt es in der Mitteilung der lohi. Ehepaare, die sich zusammen veranlagen lassen, müssten zudem „mit ihrem Einkommen unter dem doppelten Grundfreibetrag von 19.488 Euro bleiben, auch wenn sie die Mobilitätsprämie einzeln beantragen müssen“.

Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsprämie?

Doch damit nicht genug, es muss noch eine weitere Bedingung erfüllt sein: Der einfache Arbeitsweg müsse mehr als 20 Kilometer betragen und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro mit den Fahrtkosten überschritten werden, so die Lohi weiter. Somit sei die Mobilitätsprämie „insbesondere für Fernpendler und Familienheimfahrer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung interessant“. 

Die Prämie gelte derzeit befristet bis Ende 2026 und betrage 14 Prozent der ebenfalls vorübergehend erhöhten Entfernungspauschale, heißt es in der Mitteilung. Die Berechnung ist zwar etwas kompliziert. Aber: „Stark vereinfacht ausgedrückt, gibt es also ab dem 21. Kilometer 4,9 Cent vom Finanzamt“, teilt die Lohi mit. Sprich: Pendler erhalten dann für jeden weiteren Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale – also 4,9 Cent. 

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Lohnsteuerhilfe: Antrag auf die Mobilitätsprämie ab sofort möglich

Den Antrag auf die Mobilitätsprämie könne man anhand eines zusätzlichen Formulars gemeinsam mit den Steuerunterlagen beim Finanzamt einreichen. Das sei bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden ist, möglich. Für das Jahr 2021 könne der Antrag ab sofort und spätestens bis Ende des Jahres 2025 gestellt werden.

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Was bewirkt die steuerliche Entlastung?

In vielen Fällen falle die Prämie allerdings geringer aus als erhofft, so die Einschätzung der Experten. „Denn sie kommt erst ins Spiel, wenn die übliche Werbungskostenpauschale überschritten wird und ist zudem nach oben hin gedeckelt.“ Zudem bestehe mit Einforderung der Prämie die Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben. „Viele werden daher möglicherweise aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands auf die paar Euro verzichten.“ (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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