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Rente und Pension – das sind die Unterschiede 

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Pensionäre leben im Vergleich zu Rentnern häufig viel entspannter. Das liegt auch daran, dass sie durch ihre Pension finanziell oft besser abgesichert sind.

Einige Berufsgruppen in Deutschland werden nicht mit einem Gehalt, sondern via Besoldung bezahlt. Dieser Unterschied macht sich auch im Ruhestand bemerkbar, denn statt gesetzlicher Rente greift die sogenannte Pension. In der Regel liegt diese ein gutes Stück über den Rentenzahlungen. Doch was ist genau der Unterschied von Pension und Rente?

Berechnung von Pension und Rente

Einfach gesagt, wird die Pension nach dem letzten Einkommen berechnet (max. 71,75 Prozent des Bruttogehalts). Die Rente hingegen zählt alle Einkommen der Arbeitsjahre zusammen.

Pension – wer bekommt das Ruhegeld?

Beamte, Richter, Berufssoldaten, Pfarrer und andere Beschäftigte aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst gehen nicht in Rente. Sie gehen in Pension. Vor 1947 Geborene dürfen mit 65 in den Ruhestand, danach steigt die Regelaltersgrenze bis 1963 schrittweise an. Ab dem Geburtsjahr 1964 liegt die Grenze bei 67 Jahren. Ähnlich wie bei der Rente kann man bei der Pension – auch Ruhegeld genannt – ebenfalls mit der Vollendung des 63. Lebensjahres früher aus dem Berufsleben aussteigen. Dafür stellt man den entsprechenden Antrag und muss Abschläge hinnehmen. Außerdem muss noch eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:

Ein Polizist ruft Autos im Winter von der Autobahn oder Straße.
Auch Polizisten im öffentlichen Dienst bekommen im Ruhestand keine Rente, sondern eine Pension. (Symbolbild) © imagebroker/Imago

Im öffentlichen Dienst gekündigt – was nun?

Wer gekündigt wurde, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine Pension bekommt der Gekündigte nicht. Bei den Nachzahlungen handelt es sich allerdings nur um die Arbeitgeberhälfte. Eine Ausnahme bildet hier Bund und einige Länder: Wurden Sie auf eigenen Wunsch (Antrag) entlassen, wird Altersgeld gezahlt. Dabei müssen Pensionäre allerdings einen Abschlag von 15 Prozent hinnehmen.

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Rente und Pension: Was ist der Unterschied?

Neben dem Namen ist der größte Unterschied die Höhe der Auszahlungen. Ein Beispiel aus Bayern, für einen Lehrer, der noch 35 Jahre arbeiten muss:

BerufBesoldungs-/Tarif-GruppeAuszahlung/Monat
LehrerA13 (Besoldung)ca. 3.139 Euro (Pension)
LehrerTV-L E13 (Tarif-Gruppe)ca. 1.496 Euro (gesetzliche Rente)

Ein direkter Vergleich ist trotzdem schwierig. Die Pension fällt nämlich auch höher aus, weil damit schon zwei der drei Säulen der deutschen Alterssicherung abgedeckt werden. Das wären neben der Regelsicherung (erste Säule), die auch die gesetzliche Rente abdeckt, zusätzlich auch noch die zweite Säule: Zusatzsicherung. Eine betriebliche Zusatzversorgung gibt es bei der Pension nicht. Für die dritte Säule, private Vorsorge, sind Arbeitnehmende und Beamte selbst verantwortlich.

Zusatzausgaben für Pensionäre

Von den Bezügen müssen Pensionäre auch die private Pflege- und Krankenversicherung abschließen. Freiwillig gesetzlich versichern ist ebenfalls möglich. Wenn die Ruheständler während der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens weniger als 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Beiträgen richten sich dann nach dem monatlichen Gesamteinkommen.

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