Die Kosten vom Pflegeheim: Wer zahlt – Pflegekasse oder Bewohner?
Der Trend ist deutlich: In Deutschland leben immer mehr ältere Menschen in Pflegeheimen. Doch die Unterbringung ist teuer. Wir klären, wer was zahlen muss.
Der Schritt in ein Pflegeheim zu ziehen, ist für die meisten Senioren ein schwerer. Es ist ein Abschied vom eigenen Zuhause und dem vertrauten Umfeld. Dazu kommen dann noch Sorgen darüber, ob man sich einen Heimplatz überhaupt leisten kann und ob die eigenen Kinder jetzt für alles zahlen müssen. Auch, ob man jetzt überhaupt noch eigenes Geld zur Verfügung hat, wird häufig infrage gestellt.

Pflegeheim – welche Kosten werden anfallen?
Laut Statistischem Bundesamt lebt nur etwa jeder sechste pflegebedürftige Mensch im Pflegeheim. Der Rest der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Dabei spielt in einigen Fällen bestimmt auch die Kostenfrage rund um Pflegeheime eine wichtige Rolle. Doch welche Kosten werden eigentlich fällig? Fünf Punkte sind bei dieser Frage die Hauptantworten:
- Investitionskosten
- Pflege- und Betreuungskosten
- Verpflegungs- und Unterkunftskosten
- Ausbildungskosten
- ggf. Kosten für Zusatzleistungen
Kosten für das Pflegeheim – hier unterstützt die Pflegekasse
Von den genannten Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse nur einen Teil. Wurden regelmäßig Beiträge in die gesetzliche (oder private) Pflegeversicherung gezahlt und die Pflegebedürftigkeit wurde außerdem von einem Gutachter bestätigt? Dann werden die Kosten für Pflege und Betreuung von der Pflegeversicherung bezuschusst. Dies ist zudem der höchste Anteil an den Pflegeheimkosten.
Laut Verbraucherzentrale spielt der Pflegegrad die entscheidende Rolle bei der Höhe der gezahlten Beträge von der Pflegekasse an das Pflegeheim:
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
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Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Seit Januar 2022 kommt dazu noch ein Leistungszuschlag für die Pflege- und Ausbildungskosten. Dieser steigt, je länger der Pflegebedürftige im Heim lebt. Gleichzeitig sinkt damit auch der Eigenanteil. Bei bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim beträgt der Leistungszuschuss fünf Prozent des Eigenanteils, bei mehr als zwölf Monaten 25 Prozent, bei mehr als 24 Monaten 45 Prozent und bei mehr als 36 Monaten 70 Prozent.
Pflegekosten – was Bewohner selber zahlen müssen
Es gilt: Den Großteil der Kosten müssen die Bedürftigen selbst stemmen, zum Beispiel mit ihrer monatlichen Rente. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt hier nur. Zu den zu zahlenden Kosten gehören:
- Pflegekosten: Der Zuschuss der Pflegekasse in Pflegegrad 1 ist mit 125 Euro am geringsten. Ab dem Pflegegrad 2 zahlen Bewohner alle einen einheitlichen Eigenanteil in der Einrichtung (EEE). Die Höhe dieses Anteils unterscheidet sich von Einrichtung zu Einrichtung, betrug aber 2022 laut NDR durchschnittlich 1.139 Euro.
- Unterkunft und Verpflegung: Die Kosten für Kost und Logis sind in der Regel für alle Bewohner gleich. Sie werden aber reduziert, sollte man nicht mehr in der Lage sein, feste Nahrung zu sich zu nehmen. Die Höhe dieser Beiträge kann sich je nach Bundesland unterscheiden.
- Investitionskosten: Dazu gehören etwa Renovierungen oder Modernisierungen. Die Kosten dafür werden anteilig auf jeden Bewohner verteilt und monatlich in Rechnung gestellt.
- Zusatzleistungen: Alles, was über die normalen Leistungen hinausgeht, sind Zusatzleistungen. Die müssen vom Bewohner selbst getragen werden. Dazu können zum Beispiel das Mieten von Räumen für private Feiern, Vorleseservice oder aufwändige Frisuren gehören. Die Zusatzleistungen dürfen allerdings nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn sie auch vertraglich festgehalten wurden.
Was tun, wenn das Bewohner-Einkommen nicht ausreicht?
Nicht immer reichen Rente und das eigene Vermögen aus, um einen Platz im Pflegeheim zu bezahlen. Bei fast der Hälfte aller Bewohner eines Heimes übernimmt das Sozialamt den Eigenanteil (oder Teile davon) der Pflege. Außerdem können Rentner auch auf diverse Zuschüsse hoffen, die nicht immer allen bekannt sind.
Bei Fragen rund um das Thema Kosten für ein Pflegeheim sind die folgenden Stellen gute Ansprechpartner:
- das zuständige Sozialamt
- Verbraucherzentralen
- Pflegestützpunkt
- BIVA (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.)