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Büro: Sauberkeit in der Kaffeeküche – Ihr Chef kann Sie nicht zwangsläufig verpflichten

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Morgens, mittags oder einfach mal zwischendurch – die Kaffeeküche wird von vielen Arbeitnehmern täglich besucht. Die Sauberkeit klappt oft nicht so zuverlässig.

Wenn man morgens ins Büro kommt, führt der Weg oft in die Küche – um Kaffee, Tee oder Wasser zu organisieren. Dort kann dann schon der erste Ärger des Tages anstehen – keine sauberen Tassen oder Gläser mehr, die Arbeitsplatte ist verdreckt oder die Kaffeemaschine kaputt. Die Sauberkeit in vielen Büroküchen ist immer mal wieder ein Problem – dabei ist dies eigentlich ein sehr nützlicher Ort für den Austausch untereinander. „Oft fließen die wichtigsten Informationen beim informellen Austausch. Chefs sollten sich freuen, wenn die Mitarbeiter oft in der Kaffeeküche sind“, sagte Karriereberater Martin Wehrle gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).

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Kaffeeküche: Es braucht klare Regeln

Frau mit Kaffee in Küche.
Ein netter Plausch in der Büroküche steht für viele täglich an. Allerdings kann die Sauberkeit in der Küche auch ein Streitthema werden. (Symbolbild) © Yaroslav Astakhov/Imago

„So wie man einen Raum vorgefunden hat – nämlich sauber – so sollte man ihn auch wieder verlassen“, sagte Etikette-Expertin Christina Tabernig gegenüber dpa. Doch so einfach sei das nicht umzusetzen, oft brauche es klare Regeln, wer für das Ein- oder Ausräumen der Spülmaschine zuständig ist. Das könnten immer andere Teams sein, die sich abwechseln. Natürlich können auch andere Absprachen getroffen werden, wichtig sei allerdings, dass diese kommuniziert würden und dass jemand die Aufgaben koordiniere.

Kann mich mein Chef zwingen, die Büroküche aufzuräumen?

Grundsätzlich können Sie nicht dazu gezwungen werden, die Kaffeeküche aufzuräumen, wenn dies nicht zu den vertraglich festgelegten Aufgaben gehört. Wenn die Reinigung der Küche bei keinem Angestellten im Arbeitsvertrag stehe, sei es die Verpflichtung des Arbeitgebers, für Ordnung in der Büroküche zu sorgen, sagte Dr. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gegenüber der Kölnischen Rundschau. Das bedeute allerdings nicht, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Gedanken mehr um die Sauberkeit der Büroküche machen müssten. Der Arbeitgeber könne die Nutzung der Küche an bestimmte Bedingungen knüpfen, beispielsweise „eigenes Geschirr in die Spülmaschine räumen und selbst verursachte Verschmutzungen entfernen“, informiert Oberthür. (mit dpa Informationen)

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