Gehalt oder Besoldung: Wie viel Lehrer verdienen und welche Unterschiede es gibt
Sie kümmern sich darum, dass neue Generationen rechnen, lesen und schreiben lernen. Korrigieren Arbeiten und lösen Probleme. Was aber verdienen Lehrer?
Die Schulzeit ist für die meisten Menschen irgendwann vorbei – einige kehren aber zurück und machen das Gebäude mit den vielen Räumen und Tafeln zu ihrem Arbeitsplatz. Lehrerinnen und Lehrer durchlaufen ein Studium, welches in der Regel bis zu neun Semester gehen kann. Im Anschluss folgt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst – das Referendariat. Was aber verdienen Lehrerinnen und Lehrer eigentlich?
Wann bekommen Lehrer Gehalt und wann Besoldung?

Als Lehrkraft ist man quasi unkündbar, zumindest, wenn man verbeamtet ist, das ist eine geläufige Annahme. Beamte bekommen kein Gehalt, sondern Besoldung – sie werden rein rechtlich nicht für die Arbeit bezahlt, sondern für die Ausübung eines Amtes. Umgangssprachlich wird häufig dennoch von einem Gehalt gesprochen, welches Lehrerinnen und Lehrer erhalten. Lehrkräfte, die nicht verbeamtet sind, sind sozialversicherungspflichtig. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden muss. Das sind zusammen knapp 20 Prozent vom Bruttolohn, informiert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Zusätzlich kommt der Arbeitnehmeranteil an der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes noch dazu. Bei Beamtinnen und Beamten sieht das anders aus: Sie sind nicht sozialversicherungspflichtig, allerdings haben sie ihren Anteil an einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu tragen, dieser ist unterschiedlich hoch.
Einstiegsgehalt nach dem zweiten Staatsexamen
Bundesland | A 13/E 13 brutto in Euro | A 12 /EG 11 brutto in Euro |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 4.688,62 | 3.917,89 |
Bayern | 4.999,30 | 4.195,41 |
Berlin | 4.418,05 | / |
Brandenburg | 4.366,39 | / |
Bremen | 4.486,96 | 4.120,67 |
Hamburg | 4.455,71 | 4.048,46 |
Hessen | 4.414,17 | 3.706,40 |
Mecklenburg-Vorpommern | 4.134,48 | 3.044,32 |
Niedersachsen | 4.357,30 | 3.897,71 |
Nordrhein-Westfalen | 4.563,79 | 3.824,06 |
Rheinland-Pfalz | 4.207,41 | 3.670,28 |
Saarland | 4.275,08 | 3.564,67 |
Sachsen | 4.237,47 | / |
Sachsen-Anhalt | 4.379,44 | 3.657,17 |
Schleswig-Holstein | 4.457,61 | 4.066,78 |
Thüringen | 4.367,28 | / |
Quelle: GEW, Stand 26.01.2023, entspricht den Gehältern mit Stand Juli 2022
Das Gehalt ist in den Ländern unterschiedlich, das liege unter anderem an den verschiedenen Schulformen, informiert die GEW, die Lehrämter seien daher in verschiedenen Besoldungsgruppen zugeordnet.
In welcher Gehaltsklasse starten Lehrer?
Beamtinnen und Beamte starten meist in der Besoldungsgruppe A 12, informiert die Webseite Öffentlicher-Dienst. Weiter heißt es, dass die Besoldung auch von der Schulform, in der gelehrt wird, abhänge, Beamtinnen und Beamte an Berufsschulen und Gymnasien würden demnach in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft werden. Im Regelfall spielt auch die Berufserfahrung bei der Eingruppierung eine Rolle.
Gehalt von angestellten Lehrern: Meist wird nach Tarifvertrag gezahlt
Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden oft nach Tarifvertrag für die Länder (TV-L) bezahlt. Hessen bildet hierbei eine Ausnahme, da eigene Regeln für die Bezahlung aufgestellt wurden, informiert die Website Öffentlicher-Dienst weiter. Einstiegsgehälter nach TV-L seien, wie GEW berichtet, bei TV-L Ost und West 4.232,08 Euro in A 13/EG 13 und 3.884,80 Euro in A 12/EG 12. Die genannten Angaben sind als Brutto-Werte zu verstehen.
Lehrer werden mit Quereinstieg
Gesucht werden nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) mehr als 12.000 Lehrerinnen und Lehrer – wenn die Nachfrage da ist, ist oft auch die Möglichkeit für einen Quer- oder Seiteneinstieg vorhanden. So auch im Lehrberuf, die genauen Voraussetzungen sind allerdings nicht bundeseinheitlich, sondern werden von den Ländern festgelegt. Das Gehaltsvergleichsportal Kununu informiert, dass die meisten Bundesländer Lehrkräfte ohne „lehramtsbezogenen Abschluss“ akzeptierten. Voraussetzung sei allerdings ein abgeschlossenes Studium, ebenso sei ein zweijähriges Referendariat verpflichtend, welches mit einer Prüfung abgeschlossen werden müsse. Sinnig sei ein Quereinstieg, wie Kununu berichtet, vor allem dann, wenn man Aussichten auf einen Beamtenstatus habe, in diesem Fall würde nämlich bei der Besoldung ebenfalls die Berufserfahrung berücksichtigt. Wer einen Quereinstieg ohne Beamtenstatus wagt, wird meist schlechter bezahlt als Lehrerinnen und Lehrer mit abgeschlossenem Lehramtsstudium.