Krankmeldung: Muss ich mich immer schriftlich beim Chef krankmelden?

Wenn die Nase läuft und der Kopf brummt, sollten Arbeitnehmer lieber das Bett hüten. Doch muss die Krankmeldung immer schriftlich erfolgen - oder reicht ein Anruf?
In der kalten Jahreszeit plagen sich viele Berufstätige mit Grippe, Erkältung & Co. herum. Wem es nicht gut geht, der sollte dann lieber zu Hause bleiben, statt seine Krankheit zu verschleppen und nebenbei noch seine Kollegen anzustecken.
Wenn es um die Krankmeldung geht, herrscht aber oft Unsicherheit: Muss ich mich auf jeden Fall schriftlich krankmelden, etwa per E-Mail, oder reicht ein Telefonanruf beim Chef?
Krankmeldung: Hauptsache der Arbeitgeber ist informiert
Tatsächlich spielt es erst einmal keine Rolle, wie Sie sich krankmelden. Wichtig ist nur, dass Sie Ihren Arbeitgeber informieren, dass Sie krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen können - und zwar möglichst noch vor Arbeitsbeginn. Das regelt § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG): "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen." Wer sich erst später am Tag krankmeldet, riskiert eine Abmahnung.
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Auf diesen Wegen kann eine Krankmeldung erfolgen
Die Krankmeldung kann also formfrei auf mehreren Wegen erfolgen, etwa
- per E-Mail,
- SMS, WhatsApp sowie andere Textnachrichten oder auch
- telefonisch.
Der Arbeitgeber legt jedoch oft fest, wie die Krankmeldung zu erfolgen hat. Werfen Sie also lieber nochmal einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag.
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