Grundlose Kündigung: Darum darf Ihr Chef nicht immer die Begründung verschweigen

Wer gekündigt wird, erfährt in manchen Fällen nicht den Grund für diese Entscheidung. Ihre Arbeitgeber sind oftmals aber dazu verpflichtet, sich zu erklären.
- Eine Kündigung muss nicht immer begründet sein.
- Oftmals sind die Vorgesetzen aber dazu verpflichtet, einen Grund zu nennen.
- Es existieren nur wenige Ausnahmefälle.
Haben Sie schon einmal eine grundlose Kündigung erhalten? Möglicherweise hätte sich Ihr Chef aber erklären müssen, denn nur in vereinzelten Fällen ist eine grundlose Kündigung zulässig. Ob Sie zu diesen Ausnahmen zählen, sollten Sie unbedingt unmittelbar nach der Entlassung prüfen. Eine grundlose Kündigung, trotz Verpflichtung des Arbeitgebers, die Entscheidung zu erläutern, ist nämlich unwirksam.
Doch wann genau müssen die Vorgesetzten Gründe nennen? Die wichtigsten Details erfahren Sie hier:
Grundlos gekündigt: In diesen Fällen muss der Chef sich erklären
In den allermeisten Fällen verrät Ihnen Ihr Chef sofort, weshalb eine Kündigung notwendig war. Typische Gründe sind in der Regel betriebs-*, personen-* und verhaltensbedingt*. Verweigert der Chef oder die Chefin allerdings eine Erklärung, sollten Sie diese Haltung hinterfragen.
Eine Begründung dürfen Sie nämlich immer dann erfahren, wenn der Kündigungsschutz greift. Dieser ist in folgenden Fällen gültig:
- Sie müssen länger als sechs Monate ohne Unterbrechung in einem Unternehmen gearbeitet haben.
- Im Unternehmen müssen mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter angestellt sein.
Eine Erläuterung der Kündigung ist vor allen Dingen aus einem Grund wichtig: Falls Sie Ihre Entlassung anzweifeln und vor Gericht gehen, ist die Begründung relevant, um die Gültigkeit der Kündigung zu prüfen. Eine Kündigungsschutzklage* können Sie übrigens nur in den ersten drei Wochen nach der Entlassungsmitteilung Ihres Arbeitgebers einreichen, schreibt das Ratgeber-Portal Karrierebibel. Danach ist die Möglichkeit vertan, Ihren Job zu behalten.
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Wer darf grundlos gekündigt werden?
Dennoch steht es dem Arbeitgeber zu, einzelne Angestellte grundlos zu kündigen. Dies ist möglich, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden oder in einem Betrieb mit weniger als zehn Vollzeitmitarbeitern arbeiten.
Sie selbst müssen eine eigenständige Kündigung übrigens nicht begründen, außer es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird.
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