AU bei Erkältung: Ist die telefonische Krankschreibung noch möglich?

Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und Corona-Ansteckungen verhindern. Jetzt wurde die Sonderregelung zur AU verlängert.
Erkältungsviren haben im Winter immer leichtes Spiel. Umso ärgerlicher, wenn Beschäftigte extra wegen Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen zum Hausarzt müssen, nur um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu erhalten. Damit solche leichten Fälle nicht zu Pandemiezeiten die Arztpraxen überfüllen, wurde bereits 2020 eine Sonderregelung eingeführt. Diese ermöglicht es Versicherten, eine Krankschreibung per Telefon zu erhalten.
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Telefonische Krankschreibung bis 31. März 2022 verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung jetzt erneut verlängert. Noch bis zum 31. März 2022 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung ist telefonisch für weitere sieben Kalendertage möglich.
Krankschreibung per Telefon: So ist der Ablauf
Um eine AU per Telefon zu erhalten, gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. Und so ist der Ablauf:
- Eine telefonische Krankschreibung ist nur bei leichten Erkältungssymptomen möglich, etwa Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen.
- Zudem muss sich der Arzt in einem persönlichen Telefongespräch vom Gesundheitszustand des Patienten überzeugen. Wenn der Arzt es für notwendig hält, soll dennoch eine körperliche Untersuchung durchgeführt werden.
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) darf bis zu sieben Tage ausgestellt werden.
- Dauert der Infekt länger, darf der Arzt auch eine Folgebescheinigung per Telefon für weitere sieben Kalendertage ausstellen.
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