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Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.: Welche neuen Corona-Regeln jetzt beim Einkaufen gelten

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Von: Sarah Neumeyer

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Szene aus einem Supermarkt in Dresden, Hauptstadt von Sachsen
Der Lockdown „Light“ wegen Corona wurde verlängert und einige Regeln verschärft: In Supermärkten wie Aldi, Lidl, Rewe und Edeka gelten im Dezember neue Regeln. (Symbolbild) © dpa / Robert Michael

Bund und Länder haben sich auf härtere Corona-Maßnahmen geeinigt. Diese Corona-Regeln gelten ab Dezember 2020 beim Einkaufen bei Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.

Kassel - Trotz des Teil-Lockdowns im November sinken die Neuinfektionen mit dem Coronavirus nicht merklich. Daher haben Bund und Länder am Mittwoch (25.11.2020) weitere Maßnahmen beschlossen und diese zum Teil verschärft. Das hat auch Auswirkungen auf die Regeln die bei Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. gelten.

Für den Einzelhandel haben Bund und Länder schärfere Maßnahmen ab einer Ladengröße von 800 Quadratmetern beschlossen. Für kleine Supermärkte und Filialen von Aldi, Lidl, Rewe und Edeka mit maximal 800 Quadratmetern ändert sich daher nichts. Bei einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter aufhalten.

Diese Corona-Regeln gelten jetzt bei Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.

In Geschäften und Filialen von Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. mit einer Verkaufsfläche, die größer als 800 Quadratmeter ist, gilt eine Abstufung von Regeln. Für die Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter sind 80 Personen, also eine Person pro 10 Quadratmeter, zulässig. Auf der darüber hinausgehenden Fläche darf sich nur noch eine Person pro 20 Quadratmeter aufhalten. Der Discounter Aldi hatte seine Corona-Regeln bereits Anfang November verschärft.

Wegen der strengeren Corona-Regeln kommen auf Geschäfte und Filialen verschärfte Einlassbestimmungen zu. Daher könnte es längere Wartezeiten vor Filialen von Aldi, Lidl, Rewe und Edeka geben. Insbesondere Geschäfte mit sehr großen Verkaufsflächen wie Real und Kaufland müssen die maximale Anzahl der Besucher jedoch stärker einschränken als noch im November.

Aldi, Lidl, Edeka, Rewe: Maskenpflicht auch auf dem Parkplatz

Viele Geschäfte nutzen zur Einlasskontrolle, die verpflichtende Mitnahme eines Einkaufswagens oder Einkaufskorbes, da so die Anzahl der Personen begrenzt werden kann. Andere Geschäfte nutzen Corona-Ampeln als digitale Einlasskontrollen. Geschäfte wie Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. sollen laut dem Beschluss von Bund und Ländern jedoch auch verhindern, dass es zu einer unnötigen Schlangenbildung im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren kommt.

Zudem wird die Maskenpflicht erweitert und gilt ab 1. Dezember auch vor den Filialen von Einzelhandelsgeschäften wie Aldi, Lidl, Edeka und Rewe. So kann es auch sein, dass bei einigen Geschäften die Maskenpflicht bereits auf dem Parkplatz gilt. (Sarah Neumeyer) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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