Geimpfte könnten Vorteile verlieren
Impfzertifikat bald befristet: Diese Frist müssen Geimpfte dann beachten
Ab Februar 2022 wird das Impfzertifikat befristet. Das geht aus Plänen hervor, welche die Europäische Kommission am Dienstag, 21. Dezember, vorstellte.
Wer in Deutschland vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, besitzt in der Regel neben dem gelben Impfpass zusätzlich auch ein Impfzertifikat. Das wiederum ermöglicht es, den digitalen Impfnachweis zu aktivieren. Bisher war es so, dass Geimpfte das EU-Impfzertifikat nach der vollständigen Immunisierung unbefristet erhalten haben. Doch das ändert sich im kommenden Jahr, wenn die Befristung für das Impfzertifikat laut echo24.de* ab Februar 2022* in Kraft tritt.
Dann ist der Impfnachweis nur noch neun Monate nach der Ausstellung gültig. Wer sich innerhalb dieser Zeitspanne nicht boostern lässt, verliert seinen Nachweis. In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) mit Blick auf die Omikron-Mutation, sich drei Monate nach der zweite Impfung impfen zu lassen. Spätestens nach sechs Monaten sollten sich Geimpfte aber boostern lassen, damit sie nicht Gefahr laufen, ihren Impfnachweis zu verlieren. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.