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Neues Verkehrsschild stiftet Chaos – wer darf hier parken?

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Von: Christina Rosenberger

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Die Verkehrsregeln in Deutschland ändern sich permanent - fast immer gibt es neue Vorschriften zu entdecken. Besonders wichtig ist es, alle aktuellen Schilder zu kennen.

Dürfen Autofahrer in Deutschland bei Gelb noch schnell über die Ampel* fahren? Was genau bedeutet der grüne Abbiege-Pfeil an der Ampel*? Die Regeln im deutschen Straßenverkehr sind schon unter normalen Umständen nicht immer vollständig zu durchblicken, doch wenn auch noch Regeländerungen und Neuerungen dazukommen, sind manche Verkehrsteilnehmer vollends verwirrt. Wie echo24.de* berichtet, sind besonders neue Straßenschilder oft unbekannt.

So beispielsweise aktuell in Stuttgart. An einer Hauptverkehrsstraße ist vor wenigen Wochen ein Schild aufgetaucht, das nicht nur Autofahrer irritierte. Es handelte sich hier um das Überholverbot von Zweirädern* - wenn die Straße zu schmal ist und Fahrräder sowie Mopeds nicht mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden können, ist das Überholen auf bestimmten Strecken untersagt.

Besonderes Schild: Was Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer beachten müssen

Doch diese Regel ist nicht die einzige, die vielen Verkehrsteilnehmern Fragezeichen ins Gesicht schreibt - auch bei Parkplätzen können ab und an neue Regelungen in Kraft treten. Während es auf Parkflächen von Discountern wie Lidl eine krasse Regel* gibt und manche einfach nicht wissen, wie sie ihre Parkscheibe richtig stellen sollen, tauchen auch hier ganz neue Park-Regelungen und neue Verkehrszeichen auf.

Dieses Straßenschild kennen manche Verkehrsteilnehmer noch nicht. Was gilt, wenn es aufgestellt ist? (Symbolbild)
Dieses Straßenschild kennen manche Verkehrsteilnehmer noch nicht. Was gilt, wenn es aufgestellt ist? (Symbolbild) © Rolf Vennenbernd/dpa

Ein besonderes Beispiel ist hier ein Schild, das bestimmten Fahrzeugen das Recht einräumt, auf speziellen Flächen zu parken. Es ist klein und weiß und zeigt ein langgezogenes Fahrrad mit großem Korb vor dem Lenker - dabei handelt es sich um ein „Lastenrad“ oder „Cargobike“. Diese umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel werden immer beliebter. Sie sind besonders in Städten zu finden, wo inzwischen viele ihre Einkäufe per Rad absolvieren oder die Kinder durch die Straßen kutschieren.

Besonderes Verkehrsschild: Was gilt beim Thema Parken für Lastenfahrräder?

Mit Blick auf die erhöhten Parkgebühren in den Bewohnerparkzonen* - auch in Baden-Württembergs Städten - gewinnen die Lastenräder immer mehr an Bedeutung. Denn für sie gelten die Gebühren manchmal gar nicht, was allerdings von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Doch mittlerweile gibt es eben auch das Schild, das ganz explizite Parkplätze nur für Lastenräder ausweist.

Das Symbol „Lastenfahrrad“ ist immer unter einem regulären „Parkplatz“-Schild angebracht und signalisiert, dass hier das Parken für Autofahrer verboten ist. Das bedeutet, das Schil zu kennen ist nicht nur für Cargobike-Inhaber wichtig, sondern eben auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Generell lohnt es sich außerdem, die Regeländerungen für Autofahrer zum Jahreswechsel* zu kennen und zu wissen, wie die TÜV-Plakette richtig gelesen* wird. Denn ist der TÜV abgelaufen, droht Autofahrern ein Bußgeld.

Zu den Parkregeln für Lastenfahrräder ist noch wichtig zu wissen: Die Cargobikes dürfen auf dem Gehweg parken, solange ein flüssiger Gehwegverkehr möglich ist und keine Behinderung erfolgt - da sie rechtlich als „normales“ Fahrrad gelten. Dabei sollten immer noch etwa 1,5 m Fußweg zur Verfügung stehen. Lastenräder dürfen außerdem am Fahrbahnrand abgestellt werden, solange der Rand beleuchtet ist und das Fahrrad gut sichtbar - die eingezeichneten „Lastenrad-Parkplätze“ sind also nicht die einzigen Möglichkeiten, ein solches Fahrzeug abzustellen. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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