Deutsche Bahn wird erneut bestreikt – was Betroffene machen können
Die letzten Streiks der EVG sind noch nicht lange her, trotzdem sind für Freitag weitere Streiks angekündigt. Womit nun zu rechnen ist.
Frankfurt – Die letzten großen Streiks gab es erst im März – und schon wird die Deutsche Bahn (DB) erneut bestreikt, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat für Freitagvormittag (21. April) einen flächendeckenden Warnstreik angekündigt.
Unternehmen | Deutsche Bahn |
Mitarbeitende | 300.000 |
Wer ruft zum Streik auf? | Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft |
Erneuter Streik bei der Deutscher Bahn (DB): Was Betroffene tun können, wenn ihre Fahrt ausfällt
Am Streik werden Mitarbeitende aus allen Bereichen teilnehmen. Deshalb wird er sich auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb auswirken. Obwohl der Fahrtbetrieb ab 13:00 Uhr wieder schrittweise aufgenommen werden soll, kann es auch am Freitagnachmittag noch zu Beeinträchtigungen kommen. Wegen der kurzfristigen Ankündigung werden auch Güterzüge behindert, sodass Rückstaus ausgelöst werden. Mit Auswirkungen des Streiks ist sogar bis am Abend zu rechnen. Doch was passiert mit Reisenden, die am Freitag den Zug nehmen müssen und womöglich sogar bereits ein Ticket gekauft haben?

Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA schrieb Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern, dass sich Reisende bei der Bahn informieren sollen, ob ihre Verbindung vom Streik betroffen ist. Wer von einem Ausfall oder einer Verspätung betroffen sein sollte, lässt sich diese am besten von einem Mitarbeiter der Bahn bestätigen oder dokumentiert selbst – beispielsweise durch das Fotografieren der Anzeigetafel.
Streik bei der Deutschen Bahn: Diese Erstattungen bekommen Betroffene
„Rechtlich greifen hier die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007. Fällt der Zug aus und wird auf die Fahrt verzichtet, bekommen die Fahrgäste den gesamten Ticketpreis erstattet. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten bekommen Fahrgäste eine Entschädigung. Diese beträgt bei einer Ankunftsverspätung von 60 Minuten 25 Prozent des Ticketpreises, bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten liegt diese bei 50 Prozent des Ticketpreises“, schreibt Zeller weiter.
Wenn die Verspätung einer Fahrt länger als 60 Minuten ist, müsse die Bahngesellschaft zudem kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen, sofern diese im Zug oder Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind.
- Bei regulären Tickets entfällt die Zugbindung, sobald sich die Fahrt aufgrund der DB um mindestens 20 Minuten verspätet.
- Nach 60 Minuten haben Betroffene ein Recht auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticket-Preises und falls verfügbar eine angemessene Erfrischung und Mahlzeit.
- Nach 120 Minuten liegt das Recht auf Entschädigung bei 50 Prozent des Ticket-Preises.
- Bei einem Ausfall wird das Ticket vollständig erstattet.
Erneuter Streik: Was die Deutsche Bahn den Betroffenen anbietet
Die Deutsche Bahn bietet darüber hinaus Personen, deren Reise am Freitag vom Streik betroffen ist, an, ihre bereits gebuchten Tickets flexibel ab sofort bis einschließlich zum 25. April zu nutzen. Das gilt für Tickets, die bis zum 18. April gekauft wurden.
Sollte eine Sitzplatzreservierung bestanden haben, kann diese kostenfrei storniert werden, berichtet die DB. Falls ein Ticket erstattet werden soll, kann dies über die Website, vor Ort oder über die App der DB beantragt werden. Beim letzten großen Streik hatten sowohl die EVG als auch die Gewerkschaft Verdi zum Streik aufgerufen und Busse, Bahnen und sogar Flughäfen zum Stillstand gebracht. (Kilian Bäuml)