Anwalt klärt auf
Laub im Herbst: Wer muss es entsorgen? Anwohnern drohen sogar Bußgelder
Es ist schön anzusehen, muss an bestimmten Stellen aber entsorgt werden: das Laub im Herbst. Hauseigentümer und Mieter haben Pflichten. Ein Anwalt klärt auf.
Hamm - Wenn die Blätter von den Bäume fallen, taucht das Laub die Wälder in leuchtend bunte Farben. Scheint dazu noch die Sonne, ist der goldene Herbst perfekt. Aber er hat auch seine Tücken. Laub auf dem Bürgersteig oder auf dem eigenen Grundstück kann gefährlich und auch teuer werden - Anwohner haben hier Pflichten, weiß wa.de*.
„Wer was machen muss, hängt davon ab, wo das Laub liegt“, hat Rechtsanwalt Arndt Kempgens wa.de* erklärt. Dabei gibt es drei verschiedene Orte: auf dem Bürgersteig, auf dem eigenen Grundstück im allgemein zugänglichen Bereich und auf dem eigenen Grundstück im nicht allgemein zugänglichen Bereich. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.