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Vorsicht: In diesen Ländern ist die Impfpass-Gültigkeit kürzer als gedacht

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Von: Franziska Kaindl

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Blick ins weitgehend naturbelassene und unverbaute Lechtal in Österreich.
In Europa herrscht aktuell ein Flickenteppich, was die Corona-Regeln angeht. © S. Derder/Imago

Der Corona-Impfpass verleiht in Europa viel Reisefreiheit. Die Gültigkeit wurde in vielen Ländern aber verkürzt – teilweise sogar mehr als empfohlen.

Ein gültiges Impfzertifikat ist während der Corona-Pandemie vielerorts Voraussetzung für unkompliziertes Reisen. In den meisten Ländern gilt man 14 Tage nach der Grundimmunisierung als „vollständig geimpft“. Doch was die Dauer der Gültigkeit angeht, so unterscheiden sich die Maßnahmen in vielen Ländern. Die EU-Kommission empfiehlt, dass ein Impfpass nach 270 Tagen (neun Monate) ablaufen soll* und auch Deutschland hat seine Regeln dahingehend angepasst – zuvor sollte der Impfnachweis für zwölf Monate gültig sein. Doch manche Länder haben längst strengere Maßnahmen beschlossen. Zudem gelten bei der Einreise teilweise andere Regeln als im Land selbst.

Impfpass-Gültigkeit in Österreich: Schärfere Regeln im Land als bei der Einreise

Für die quarantänefreie Einreise nach Österreich müssen Personen geimpft oder genesen sein sowie einen zusätzlichen PCR-Test oder Booster nachweisen können. Das Impfzertifikat ist hier weiterhin 270 Tage lang gültig. Doch für den sogenannten Grünen Pass in Österreich sehen die Regeln anders aus: Dieser ist ab dem 1. Februar nach der ersten Impfserie (zwei Impfungen oder Genesung + eine Impfung) nur noch 180 Tage lang gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung ist 270 Tage lang gültig, wie es auf dem Gesundheitsportal Österreichs heißt. Da in Österreich in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel gilt, könnten Reisende, deren Grundimmunisierung mehr als 180 Tage zurückliegt, also Probleme bekommen.

Auch interessant: Impfpflicht in Österreich: Gilt sie auch für Urlauber?

Dänemark: Vorsicht bei der Impfpass-Gültigkeit

Dänemark verlangt von allen Einreisenden einen negativen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist, oder einen Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist. Ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren und Genesene. Das heißt, Geimpfte müssen sich ebenfalls testen lassen. Der Impfpass ist laut dänischen Behörden bis zu 270 Tage nach der Grundimmunisierung gültig. Im Land selbst sieht es aber anders aus: Wer zum Beispiel mit einem Impfpass ein Restaurant besuchen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen will, muss nachweisen können, dass dieser nicht älter als fünf Monate ist. Es gelten also strengere Regeln als bei der Einreise. Ab dem 1. Februar sollen jedoch fast alle Corona-Maßnahmen in Dänemark aufgehoben werden – was dann gilt, lesen Sie hier*

Wann ist der Corona-Impfpass in Frankreich abgelaufen?

Seit Mitte Dezember müssen in Frankreich Menschen über 65 Jahren spätestens sieben Monate nach der Grundimmunisierung geboostert sein, um weiterhin den Status „geimpft“ behalten zu dürfen. Seit dem 15. Januar gilt das auch für alle anderen Reisenden ab 18 Jahren. Damit sind ist der Zeitraum der Gültigkeit kürzer, als von der EU empfohlen.

Diese Impfpass-Regeln gelten in Griechenland

In Griechenland müssen alle Personen über 60 Jahren bereits seit Mitte Dezember zum Erhalt des Impfstatus geboostert sein. Ab dem 1. Februar gilt das für alle Einheimischen spätestens sieben Monate nach der letzten Impfdosis. Das hat auch Folgen für Reisende: Denn während die Einreise nach Griechenland mit einem maximal 270 Tage alten Impfnachweis erlaubt ist, müssen sich Urlauber im Land an dieselben Regeln halten wie die Einheimischen. Wo also die 2G-Regel gilt – zum Beispiel in der Gastronomie –, haben Touristen keinen Zutritt, wenn der Impfpass älter als sieben Monate ist.

Lesen Sie auch: Welcher Impfstoff bietet am meisten Reisefreiheit? Es ist nicht Biontech.

Italien verkürzt Gültigkeit des Impfpasses

Italien verkürzt die Gültigkeit des Impfzertifikats* ab dem 1. Februar auf sechs Monate. Das hat auch für Restaurantbesuche, einen Hotelaufenthalt oder die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel Konsequenzen: Hier gilt nämlich 2G.

Digitales Covid-Zertifikat: EU will einheitliche Regeln

Erst am Dienstag (25. Januar) haben die EU-Länder beschlossen, dass das digitale Covid-Zertifikat in der EU wichtiger sein soll als das Infektionsgeschehen im Abreiseland. Im Rahmen dieser Einigung hieß es auch, dass ein Impfpass eine Gültigkeit von 270 Tagen haben soll. Es bleibt abzuwarten, ob die einzelnen Mitgliedstaaten, die zuvor strengere Regeln beschlossen haben, ihre Maßnahmen nun wieder lockern. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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