Corona-Regeln für Italien, Frankreich, Österreich & Co.: Hier braucht es den Booster

Viele EU-Länder haben ihre Corona-Regeln verschärft – auch hinsichtlich der Impfung. Wer unkompliziert verreisen will, braucht vielerorts einen Booster.
Die Ausbreitung der ansteckenden Omikron-Variante bereitet vielen Ländern Sorge. Vor allem in Frankreich hat sie die 7-Tage-Inzidenz hochschnellen lassen und für Rekordwerte gesorgt. Daher ist es kaum verwunderlich, dass viele ihre Corona-Regeln für die Einreise oder innerhalb des Landes verschärft haben. Auch eine Impfung ist nicht mehr Garant für einen unkomplizierten Aufenthalt – zumindest nicht, ohne Booster. In welchen Ländern eine Auffrischimpfung wichtig ist, erfahren Sie hier.
Frankreich-Urlaub: Das gilt für den Booster
Seit dem 15. Januar benötigen alle Erwachsenen ab 18 Jahren spätestens sieben Monate nach der Grundimmunisierung eine Booster-Impfung, um weiterhin als „geimpft“ zu gelten. Für Personen über 65 Jahren galt diese Regel bereits seit dem 15. Dezember 2021. Wer mit dem Vakzin von Janssen geimpft wurde, braucht den Booster bereits nach vier Wochen. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Nachweis.
Österreich verschärft Regeln bei Einreise und im Land
Impfnachweise sind in Österreich generell nur noch 270 Tage lang nach der Grundimmunisierung gültig. Personen, die mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff geimpft wurden, müssen ab dem 3. Januar grundsätzlich eine Auffrischimpfung nachweisen. Ab dem 1. Februar soll der Gültigkeitszeitraum aber erneut verkürzt werden: Dann braucht es bereits nach sechs Monaten die Booster-Impfung, um weiterhin als „geimpft“ zu gelten.
Bei der Einreise gilt: Wer ohne Quarantäne nach Österreich einreisen will, benötigt einen Impf- oder Genesungsnachweis sowie einen gültigen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist, oder eine Booster-Impfung. Reisende, die weder ein negatives PCR-Testergebnis noch einen Nachweis einer Auffrischimpfung vorlegen können, müssen die elektronische Registrierung durchführen und sich unverzüglich in Quarantäne begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Eine Grundimmunisierung oder Genesung ist nicht mehr ausreichend. Ungeimpfte müssen sich ebenfalls grundsätzlich in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die frühestens am fünften Tag nach der Einreise durch einen negativen Corona-Test vorzeitig beendet werden kann. Zudem braucht es die elektronische Registrierung. Kinder unter 12 Jahren, die unter Aufsicht eines Erwachsenen einreisen, benötigen keinen 2G-Nachweis. Eine Registrierungs- und Quarantänepflicht besteht nur, wenn sie auch für den erwachsenen Begleiter gilt.
Booster: Italien setzt ebenfalls auf eingeschränkte Gültigkeit
Italien hat ebenfalls den Zeitraum der Gültigkeit des Impfzertifikats eingeschränkt*. Ab dem 1. Februar soll der Impfstatus nur noch sechs Monate herhalten – dann braucht es den Booster, um die Gültigkeit zu verlängern. Diese Maßnahme wird vermutlich auch für die Einreise nach Italien gelten.
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Schweiz passt Corona-Maßnahmen an
Auch die Schweiz hat mittlerweile reagiert und die Gültigkeit des Corona-Impfzertifikats verkürzt. Hier soll ab Anfang Februar der Nachweis einer Grundimmunisierung nur noch 270 Tage lang (also rund neun Monate) anerkannt werden. Damit stellt die Regierung zudem sicher, dass der Impfnachweis der Schweiz weiterhin von der Europäischen Union anerkannt wird.
Das gilt in Tschechien beim Booster
Seit dem 1. Januar 2022 sind Impfzertifikate in Tschechien nur noch maximal neun Monate nach der letzten Impfdosis gültig. Danach braucht es den Nachweis eines Boosters, um den Status als „geimpft“ zu behalten.
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Griechenland: Corona-Regeln zu Impfzertifikaten wird ausgeweitet
In Griechenland wird aktuell vor allem auf die ältere Generation Druck ausgeübt. Bereits seit längerem müssen sich über 60-Jährige spätestens sieben Monate nach der Grundimmunisierung boostern lassen, damit ihre Impfzertifikate nicht verfallen. Ab dem 1. Februar soll diese Regel aber auch für alle anderen Erwachsenen gelten. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.