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Frankreich-Urlaub: Maskenpflicht auf den Straßen ab Anfang Januar – Was für Reisen gilt

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Von: Franziska Kaindl

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Frankreich hat mit stark steigenden Corona-Infektionszahlen zu kämpfen. Zum 3. Januar verschärft das Land nun seine Maßnahmen. Was gilt dann für Reisen?

Am Mittwoch (29. Dezember) meldete der französische Gesundheitsminister Olivier Véran die bis dato höchste Zahl an Corona-Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden, die ein europäisches Land je erreicht hat: 208.000 neue Covid-19-Fälle sollen gemeldet worden sein. Erst am Dienstag wurde mit fast 180.000 Neuinfektionen ein Tageshöchstwert vermeldet. Die fünfte Welle ist in Frankreich also im vollen Gange – was zuletzt auch zu einer Verschärfung der Maßnahmen* geführt hat.

Frankreich beschließt verschärfte Corona-Maßnahmen

Ab dem 3. Januar treten neue Beschränkungen in der Gastronomie und eine Ausdehnung der Maskenpflicht in Kraft. Hier die Maßnahmen im Überblick:

Abgesehen davon plant Frankreichs Regierung eine Umwandlung des Gesundheitspasses in einen Impfpass an. Damit würde aus 3G für Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen in Zukunft 2G werden, weil ein negatives Corona-Testergebnis nicht mehr ausreichend sein wird. Die Änderung soll, wenn das Parlament zustimmt, ab dem 15. Januar in Kraft treten.

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Diese Einreise-Regeln gelten für Frankreich

Lesen Sie hier: Welcher Impfstoff bietet am meisten Reisefreiheit? Es ist nicht Biontech.

Seit dem 15. Dezember brauchen Reisende ab 65 Jahren zudem den Nachweis einer dritten Impfung, wenn die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt. Bei einer Impfung mit dem Vakzin von Janssen braucht es den Booster bereits nach maximal vier Wochen. Alle anderen Reisenden brauchen den Booster-Nachweis spätestens ab dem 15. Januar, sofern die letzte Impfung länger als sieben Monate zurückliegt. Reisende unter 12 Jahren benötigen keine Nachweise. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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