Frankreich-Urlaub: Maskenpflicht auf den Straßen ab Anfang Januar – Was für Reisen gilt
Frankreich hat mit stark steigenden Corona-Infektionszahlen zu kämpfen. Zum 3. Januar verschärft das Land nun seine Maßnahmen. Was gilt dann für Reisen?
Am Mittwoch (29. Dezember) meldete der französische Gesundheitsminister Olivier Véran die bis dato höchste Zahl an Corona-Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden, die ein europäisches Land je erreicht hat: 208.000 neue Covid-19-Fälle sollen gemeldet worden sein. Erst am Dienstag wurde mit fast 180.000 Neuinfektionen ein Tageshöchstwert vermeldet. Die fünfte Welle ist in Frankreich also im vollen Gange – was zuletzt auch zu einer Verschärfung der Maßnahmen* geführt hat.
Frankreich beschließt verschärfte Corona-Maßnahmen
Ab dem 3. Januar treten neue Beschränkungen in der Gastronomie und eine Ausdehnung der Maskenpflicht in Kraft. Hier die Maßnahmen im Überblick:
- Restaurant- und Cafégäste dürfen nur noch am Tisch bedient werden. Der Konsum von Speisen und Getränken am Stehtisch ist damit nicht mehr erlaubt.
- Bei Reisen im Nahverkehr sowie in Kinos und Sportstätten ist der Verzehr von Lebensmitteln ebenso untersagt.
- Nachtclubs müssen geschlossen bleiben, außerdem herrscht in Bars und Restaurants ein Tanzverbot.
- Kultur- und Sportveranstaltungen sind im Außenbereich auf 5.000 Personen begrenzt, im Innenbereich auf 2.000. Stehkonzerte dürfen nicht stattfinden.
- Die Maskenpflicht in Innenbereichen soll auf die Innenstädte ausgeweitet werden.
- An Silvester wird es keine zusätzlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Ausgangsbeschränkungen, geben.
Abgesehen davon plant Frankreichs Regierung eine Umwandlung des Gesundheitspasses in einen Impfpass an. Damit würde aus 3G für Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen in Zukunft 2G werden, weil ein negatives Corona-Testergebnis nicht mehr ausreichend sein wird. Die Änderung soll, wenn das Parlament zustimmt, ab dem 15. Januar in Kraft treten.
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Diese Einreise-Regeln gelten für Frankreich
- Regeln für vollständig Geimpfte: Nachweis über eine Zweitimpfung, mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen notwendig ist, und die mindestens 7 Tage zurückliegt. Alternativ: Nachweis über eine Impfung mit einem Vakzin, für das eine Impfdosis erforderlich ist und die mindestens vier Wochen zurückliegt. Ebenfalls anerkannt ist eine einzelne Impfdosis nach sieben Tagen, wenn die Person bereits genesen ist.
- Regeln für Genesene: Genesene benötigen einen Nachweis über eine zurückliegende Covid-19-Erkrankung, zum Beispiel einen positiven Test, der älter als 11 Tage und jünger als sechs Monate ist.
- Regeln für Ungeimpfte: Nachweis über ein negatives PCR- oder Antigen-Schnelltest-Ergebnis, das maximal 25 Stunden alt ist.
- Alle Reisenden müssen eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen.
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Seit dem 15. Dezember brauchen Reisende ab 65 Jahren zudem den Nachweis einer dritten Impfung, wenn die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt. Bei einer Impfung mit dem Vakzin von Janssen braucht es den Booster bereits nach maximal vier Wochen. Alle anderen Reisenden brauchen den Booster-Nachweis spätestens ab dem 15. Januar, sofern die letzte Impfung länger als sieben Monate zurückliegt. Reisende unter 12 Jahren benötigen keine Nachweise. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.