Muro-Strand auf Mallorca: Wer hier bei roter Fahne schwimmt, muss 2.500 Euro zahlen

An einigen Stränden im Norden Mallorcas gelten seit Juli strenge Regeln. Bei Missachtung können mitunter hohe Bußgelder fällig werden.
Wenn die rote Flagge am Strand weht, ist das ein Signal dafür, dass beim Schwimmen oder Baden im Wasser Lebensgefahr besteht. Grund dafür sind in der Regel Strömungen, ein hoher Wellengang oder Wasserverschmutzungen. Keinen Spaß versteht daher die mallorquinische Gemeinde Margalida: Hier wurde am 21. Juli ein Maßnahmenkatalog eingeführt, der unter anderem ein Bußgeld von 2.500 Euro vorsieht, wenn das Badeverbot missachtet wird. Davon berichtet das Mallorca Magazin. Die neue Verordnung gilt für ein paar der beliebtesten Strände im Norden der Baleareninsel.
Für welche Strände Mallorcas gilt die neue Verordnung?
Das Gebiet der Gemeinde Santa Margalida erstreckt sich im Nordosten der Insel entlang der Bucht von Alcúdia. Teil dieses Ortes ist damit auch der beliebte Strand von Can Picafort, der mit seinem türkisblauen Wasser zahlreiche Touristen anlockt. Eingeschlossen ist zudem der östliche Teil des Muro-Strandes – ein Besuchermagnet dank seines feinen, weißen Sandes. Ein weiterer Strandabschnitt befindet sich im Gemeindegebiet von Muro.
Mallorca: Weitere Verbote an Stränden von Gemeinde festgelegt
Der neue Maßnahmenkatalog der Gemeinde Santa Margalida sieht weitere Verbote und Regeln für den Aufenthalt am Strand vor: So sind unter anderem Lagerfeuer und laute Geräusche untersagt. Wer über einen privaten Lautsprecher Musik hört, muss sichergehen, dass dieser nicht lauter als 40 Dezibel ist. Eine Geldstrafe droht laut Check24 außerdem fürs Übernachten am Strand oder die Mitnahme von Sand als Urlaubssouvenir. Sie wollten Ihren Hund mit zum Strand nehmen? Auch hierfür gibt es nun Einschränkungen: Der vierbeinige Begleiter ist während der Hochsaison vom 1. Mai und 31. Oktober nicht mehr an den Stränden von Can Picafort und Son Bauló erlaubt. Für Son Serra de Marina gilt das vom 15. Juni bis zum 15. September.