Einreise in die Niederlande: Welche Corona-Regeln Sie aktuell beachten müssen

Sowohl bei der Einreise in die Niederlande als auch bei der Rückkehr nach Deutschland müssen Corona-Regeln beachtet werden. Hier gibt es die wichtigsten Informationen.
Die Niederlande gelten seit dem 21. November wieder als Corona-Hochrisikogebiet. Aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen – die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei einem Wert von 874 – besteht seit kurzem ein Teillockdown im Land*. Ab 17 Uhr müssen Gastronomien, Geschäfte und Kulturstätten schließen. Welche Regeln Sie als Reisender beachten müssen, erfahren Sie hier.
Corona-Regeln für die Einreise in die Niederlande aus Deutschland
Deutschland ist aus Sicht der Niederlande als Risikogebiet eingestuft, weshalb strengere Regeln für die Einreise gelten. Alle Reisenden ab zwölf Jahren müssen entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung erbringen oder einen negativen Corona-Test vorlegen. Akzeptiert werden PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind, sowie Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit. Eine Quarantänepflicht besteht für Reisende aus Deutschland derzeit nicht. Wer mit dem Flugzeug einreist, muss allerdings zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen.
Welche Impfungen werden in den Niederlanden akzeptiert?
Die Niederlande akzeptieren Impfungen durch die Vakzine von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson&Johnson. Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfdosis von Biontech/Pfizer, Moderna oder Astrazeneca mindestens 14 Tage zurückliegt. Nach einer Einzeldosis des Impfstoffes von Johnson&Johnson müssen 28 Tage vergangen sein. Impfzertifikate der andere EU-Länder werden auch in den Niederlanden akzeptiert.
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Aufenthalt in den Niederlanden: Regeln für Reiserückkehrer nach Deutschland
Da die Niederlande als Hochrisikogebiet gilt, müssen Reiserückkehrer eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen. Zudem braucht es einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. einen negativen Corona-Test. Erlaubt sind ein negativer PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist, oder ein Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Wer nur mit einem Test einreist, muss sich anschließend umgehend in eine zehntägige Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit, sich am fünften Tag nach der Einreise freizutesten. Für Kinder unter 12 Jahren besteht keine Testpflicht, allerdings müssen sie sich ebenfalls in Quarantäne begeben. Für sie endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen.
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Kurztrip mit dem Auto: Was gilt für Tagesausflüge?
Wenn Sie von einem Tagesausflug oder im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in den Niederlanden unterwegs waren, brauchen Sie bei der Rückkehr nach Deutschland keine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Es muss aber ein Nachweis im Sinne der 3G-Regel vorliegen. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.