Corona-Test: Diese Personen bekommen ihn weiterhin kostenlos
Schluss mit kostenlosen Corona-Tests – obwohl die Zahl der Neuinfektionen steigt. Müssen wirklich alle jetzt für Schnelltests bezahlen?
Frankfurt – Während sich bisher jeder – egal ob mit oder ohne Symptomen – einmal die Woche kostenlos auf Corona testen lassen konnte, ist das ab sofort (30. Juni) nicht mehr möglich. Das hat das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen der Corona-Testverordnung vergangene Woche beschlossen – obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland wieder steigt.
Die neue Regelung gilt aber nicht ausnahmslos für alle: Einige Menschen werden weiterhin kostenlos getestet, für andere gibt es Drei-Euro-Tests. Was hat es damit auf sich?
Für manche Personen bleiben Corona-Tests weiterhin kostenlos
Der Grund, warum die kostenlosen Corona-Tests eingestellt werden, ist ein ganz einfacher: Laut Bundesregierung wurde es einfach zu teuer. Eine Milliarde Euro hatten die Tests pro Monat gekostet, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) – und das seit Frühjahr 2021 fast pausenlos. Nach der Anpassung würden sich die Kosten für die Tests bis Jahresende somit „nur“ noch auf 2,7 statt fünf Milliarden Euro belaufen.

Nicht alle müssen ab jetzt für einen Corona-Test bezahlen. Pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem der Corona-Impfstoffe impfen lassen dürfen, zum Beispiel Frauen im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft, dürfen weiterhin kostenlos getestet werden.
- Wer kostenlose Tests bekommt:
- Pflegende Angehörige
- Menschen mit Behinderung
- Betreuer von Menschen mit Behinderung
- Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen
- Personen, die sich von der Quarantäne freitesten wollen
- Personen, die mit Infizierten zusammenleben
- Kinder bis fünf Jahre
- Bewohner und Besucher von Pflegeeinrichtungen
- Bewohner und Besucher von Behinderteneinrichtungen
- Besucher von Kliniken
Das Gleiche gilt nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums für jene, die sich nach einer Corona-Infektion wieder freitesten wollen, Personen, die mit Infizierten in einem Haushalt leben und Kinder bis fünf Jahre. Auch Bewohner und Besucher von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Kliniken bekommen weiterhin kostenlose Corona-Schnelltests, die man richtig lagern sollte.
In Sachen PCR-Tests ändert sich zunächst nichts. Wer einen positiven Antigen-Schnelltest vorlegen kann, bekommt die Laboruntersuchung kostenlos – egal ob es sich beim vorher gemachten Schnelltest um einen Bürgertest aus Apotheke oder Testzentrum oder um einen im Supermarkt gekauften Selbsttest handelt.
Keine kostenlosen Corona-Tests mehr: Diese Personen können sich für drei Euro testen lassen
Als weitere Neuerung gibt es ab Juli Drei-Euro-Tests – allerdings, wie die kostenlosen Tests auch, nur für festgelegte Personengruppen. Dadurch sollen sogenannte Super-Spreader-Events verhindert werden. Drei Euro pro Corona-Schnelltest sollen jetzt alle bezahlen, die Familienfeiern, Konzerte und andere Veranstaltungen in Innenräumen besuchen wollen. Auch Personen, deren Corona-Warn-App rot ausschlägt, oder die vorerkrankte Menschen ab 60 Jahren treffen wollen, bekommen die Drei-Euro-Tests. Ohne triftigen Grund geht auch das nicht mehr.
- Drei-Euro-Tests für:
- Besucher von Familienfeiern
- Konzertbesucher
- Besucher anderer Veranstaltungen in Innenräumen
- Personen mit roter Corona-Warn-App
- Personen, die Menschen mit Vorerkrankungen über 60 Jahre treffen wollen
Um einen Drei-Euro-Test zu bekommen, sollen Unterschriften geleistet werden – das soll laut Bundesregierung als Kontrolle ausreichen und Betrüger abschrecken. Auch Konzertkarten und bei Schwangeren der Mutterpass können als Nachweise vorgelegt werden. Zum Test muss weiterhin ein Ausweis oder Reisepass mitgebracht werden. (Lea-Sophie Mollus)