Dreifachmord in Dänischenhagen: Lange Haftstrafe für angeklagten Zahnarzt

Die Tat schockierte im Mai 2021 nicht nur Dänischenhagen. Jetzt hat das Landgericht Kiel im Prozess gegen Zahnarzt Hartmut F. ein Urteil gesprochen. Die Details.
Dänischenhagen/Kiel – Knapp ein Jahr nach dem Dreifachmord in der Gemeinde Dänischenhagen in Schleswig-Holstein* hat das Landgericht in Kiel am Montagnachmittag, 4. April 2022, das Urteil gegen den angeklagten Zahnarzt Hartmut F. aus Westensee gefällt. Der 48-Jährige ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Gemeinde in Schleswig-Holstein: | Dänischenhagen |
Kreis: | Rendsburg-Eckernförde |
Fläche: | 15,71 km² |
Bevölkerung: | 3846 |
Urteil im Prozess um Dreifachmord in Dänischenhagen: Kieler Landgericht spricht Angeklagten schuldig
Der Zahnarzt hatte im Mai des vergangenen Jahres seine Ehefrau, ihren neuen Bekannten und einen weiteren Mann erschossen. Diesen machte er laut der Anklage für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich. Erst zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht in Kiel waren neue Details zum Dreifachmord in Dänischenhagen publik geworden*. Der Angeklagte Hartmut F. aus der Nachbargemeinde Westensee gilt als gewalttätig. Seine Frau verließ ihn wegen seiner fortwährenden Gewaltexzesse und lebte fortan getrennt von dem 48-jährigen.
Im Mai des vergangenen Jahres soll Hartmut F. dann seiner Frau unbemerkt gefolgt sein und sie zusammen mit ihrem neuen Freund Tobias H. (53) vor dessen Haus in Dänischenhagen niedergestreckt haben*. Beide starben im Kugelhagel der Uzi, die Hartmut F. laut Staatsanwaltschaft für seine Tat verwendet haben soll. 25 Schüsse gab der Tatverdächtige laut Ermittlern auf seine Opfer ab, dann floh der Tatverdächtige* in seinem weißen SUV. Auf seiner Flucht soll Hartmut F. in Kiel einen weiteren Mann erschossen haben, dessen Leiche tags darauf entdeckt wurde. Aus dem Doppelmord ist damit ein Dreifachmord geworden, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte.
Prozess um Dreifachmord in Dänischenhagen: Geht Verteidigung von Hartmut F. nach Urteil in Revision?
Staatsanwalt und Nebenkläger hatten bereits vor der Verkündung des Urteils am Montag, 4. April 2022, eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, sodass Hartmut F. nicht nach 15 Jahren Haft auf Bewährung freikommen könnte, sondern auch bei guter Prognose unabsehbar lange in Haft sitzen müsse. Die Verteidiger plädierten auf Totschlag. Dafür hätten Hartmut F. dann maximal 15 Jahre Haft gedroht. Schon vor dem Urteil hatte die Verteidigung laut ndr.de angekündigt, in Revision zu gehen, sollte das Gericht anders entscheiden.
Die 43-jährige getötete Frau hinterlässt vier gemeinsame, minderjährige Kinder. Auch die beiden anderen Toten im Alter von 52 und 53 Jahren waren Familienväter. Nach Zeugenaussagen hatte die 43-jährige Mutter Todesangst vor ihm. Ein Gewaltschutzabkommen respektierte er demnach nicht, sondern stalkte sie auch per Peilsender und verfolgte sie zum Tatort. * 24hamburg.de und kreiszeitung.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.