1. meine-anzeigenzeitung
  2. Welt

Frankreich: Vegetarische Produkte dürfen nicht mehr als „Steak“ oder „Wurst“ betitelt werden

Erstellt:

Von: Tanja Koch

Kommentare

Vegetarische und vegane Fleischersatzprodukte im Supermarkt-Kühlregal.
Vegane Ersatzprodukte werden immer beliebter, die Auswahl im Supermarkt wächst. © Joerg Boethling via www.imago-images.de

Nachdem die Fleisch-Lobby in Frankreich für mehr „Transparenz“ plädiert hatte, sind Namen für Veggie-Produkte, die für Fleisch typisch sind, bald verboten.

Paris – Ab dem 1. Oktober dürfen vegetarische Fleischersatzprodukte in Frankreich nicht mehr als „Steak“ oder „Wurst“ betitelt werden. „Die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung von Erzeugnissen, die nicht zum Tierreich gehören, wird nicht mehr möglich sein“, heißt es in der entsprechenden Verordnung.

Schon seit einiger Zeit hatte die fleischverarbeitende Industrie eine solche Regelung gefordert. Der Vorsitzende des Verbandes französischer Viehzüchter und Fleischverarbeiter, Jean-François Guilhard, begrüßte sie nun als „wesentlichen Schritt zugunsten der Informationstransparenz für die Verbraucher sowie des Erhalts unserer Produkte und unseres Know-hows“.

Verbot typischer Fleischprodukt-Namen für Ersatzprodukte könnte Übergang zu nachhaltiger Ernährung gefährden

Onav, eine Vereinigung von Wissenschaftlern und Gesundheitsfachleuten, die sich auf Fleischalternativen spezialisiert haben, kritisierte hingegen, die Maßnahme diene eindeutig dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Fleischindustrie. Zugleich gefährde sie in Frankreich den Übergang zu nachhaltigeren und gesünderen pflanzlichen Alternativen zu Fleisch, dessen Produktion als höchst klimaschädlich gilt.

Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC erklärte laut Zeit Online, die Verbraucherinnen und Verbraucher seien keineswegs verwirrt von Soja-Schnitzel oder Linsen-Burgern im Regal, wenn diese klar als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet seien. Derartige Namen erleichterten jedoch, die Produkte in Mahlzeiten zu integrieren.

Die Vermarktungsvorgabe gilt nur für in Frankreich hergestellte Produkte. Bauernverbände forderten die Regierung in Paris deshalb auf, sich in Brüssel für eine EU-weite Regelung einzusetzen. Joghurt, Milch oder Käse auf pflanzlicher Basis dürfen in der EU aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2017 nicht unter den für Kuhmilchprodukte typischen Namen verkauft werden. Ausnahmen bilden seit Langem gängige Begriffe wie beispielsweise Erdnussbutter oder Kokosmilch.

Europaparlament lehnte Regelung für Fleischersatzprodukte ab

Das Europaparlament hatte 2020 jedoch entschieden, dass Restaurants und Einzelhändler pflanzliche Fleischersatzprodukte auch weiterhin Schnitzel oder Burger nennen dürfen. Auch ein Kompromissvorschlag, nach dem der Vermerk „ohne Fleisch“ verpflichtend werden sollte, wurde abgelehnt.

„Zur Feier des Tages gehe ich jetzt einen veganen Burger essen“, sagte die schwedische EU-Abgeordnete Jytte Guteland laut Zeit Online nach der Abstimmung. Für das Verbot der Vermarktung von Fleischalternativen unter typischen Bezeichnungen hatten sich auch damals Landwirtschaftsverbände starkgemacht – zur Begründung führten sie an, dass dies Verbraucher in die Irre führe. (tk mit AFP)

Auch interessant

Kommentare