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Grundrente und Rentenerhöhung: Diese Änderungen müssen Sie 2022 beachten

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Von: Sophia Lother

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Die Bundesregierung hat eine Rentenerhöhung beschlossen. Einige Rentnerinnen und Rentner haben darüber hinaus Anspruch auf die Grundrente. Eine Übersicht.

Frankfurt – Die Folgen des Ukraine-Kriegs, der Corona-Pandemie und von Inflation werden immer deutlicher spürbar. Die steigenden Lebensmittel, Strom-, Gas und Spritpreise machen es vielen schwer. Auch für Personen, die Rente beziehen, wird es immer enger. Laut einer Spiegel-Umfrage reduzieren bereits sechs von zehn Menschen in Deutschland ihre Ausgaben. Für einige Seniorinnen und Senioren hält das Jahr 2022 aber auch eine positive Nachricht bereit.

Denn die Grundrente geht in die zweite Runde. Zusammen mit einer Rentenerhöhung bedeutet sie finanzielle Hilfe in schwierigen Zeiten. Alles Wissenswerte im Überblick.

Grundrente, Rente und Rentenerhöhungen: Was sich 2022 für Rentnerinnen und Rentner ändert

Rentenerhöhung ab Juli 2022
Westen Deutschlands5,35 Prozent
Osten Deutschlands6,12 Prozent

Zuallererst konnten sich Seniorinnen und Senioren über eine deutliche Rentenerhöhung im Juli 2022 freuen. Die Bezüge im Westen Deutschlands haben sich im Juli um 5,35 Prozent und im Osten des Landes um 6,12 Prozent erhöht. Das ist deutlich höher als zuvor angekündigt. Im Jahr 2021 hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch von 4,4 Prozent gesprochen.

Doch die Rentenerhöhung stieß bereits auf Kritik. So monierte der Deutsche Gewerkschaftsbund, dass die Erhöhung durch den sogenannten Nachholfaktor geringer ausfalle. Und auch Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) warnte bereits, dass die Inflation die Erhöhung zunichtemachen könnte. Gerade für Menschen, die nur eine geringe Rente beziehen, könnte die Erhöhung nicht ausreichen. Um diesen unter die Arme zu greifen, hat die Bundesregierung bereits am 1. Juli 2021 die Grundrente gestartet.

Rente 2022: Wann wird die Grundrente ausgezahlt?

„Bis Ende 2021 wurden zunächst neben den Ansprüchen von Rentnerinnen und Rentnern, die neu in Rente gehen, vorrangig die Ansprüche derjenigen geprüft, die Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung im Alter erhalten. Auch Renten, die vor 1992 begonnen haben, wurden geprüft. Seit Februar 2022 erfolgt die Anspruchsprüfung der Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn ab 1992. Bis Ende 2022 werden dann alle Renten zur Prüfung aufgerufen worden sein. Hier werden ebenfalls jeweils die ältesten Jahrgänge zuerst geprüft“, betont die Deutsche Rentenversicherung.

Das bedeutet, dass noch nicht alle Bestandsrenten erfasst und beurteilt wurden. Einige Rentnerinnen und Rentner müssen sich demnach noch etwas gedulden. Ein Antrag muss nicht gestellt werden, die Überprüfung erfolgt automatisch.

Die Bundesregierung will die Rentenbesteuerung neu regeln. Ein Jahrgang profitiert besonders. (Symbolfoto)
Die Bundesregierung will die Rentenbesteuerung neu regeln. Ein Jahrgang profitiert besonders. (Symbolfoto) © Imago

Änderungen bei der Rente 2022: Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Anspruch haben Rentnerinnen und Rentner dann, wenn sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Den vollen Satz gibt es allerdings nur dann, wenn mindestens 35 Jahre vorhanden sind, heißt es vonseiten der Deutschen Rentenversicherung. Doch was versteht man unter Grundrentenzeiten? Die Deutsche Rentenversicherung listet folgende Aspekte auf:

Nicht mit in die Grundrentenzeiten einbezogen wird, wenn freiwillig Beiträge eingezahlt wurden oder wenn eine Person arbeitslos war und beispielsweise Hartz IV bezogen hat. Bei der Grundrentenzeit spielt auch die Einkommenshöhe während des Erwerbslebens eine Rolle. Beträgt der Verdienst eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland, dann zahlt das nicht in die Grundrentenzeit mit ein. Als Obergrenze gilt, dass die Zeiten nicht miteinbezogen werden, in denen der Durchschnittsverdienst mehr als 80 Prozent über dem deutschen Durchschnitt gelegen hat.

Grundrente 2022: Bei welcher Rente besteht ein Anspruch auf den Zuschlag?

Neben den Grundrentenzeiten ist zudem auch die Höhe der Rente und die Einkommenshöhe relevant. Den vollen Grundrentenbetrag bekommen alleinstehende Rentnerinnen und Rentner beispielsweise nur dann, wenn ihr Monatseinkommen unter 1250 Euro liegt. Dagegen dürfen Paare ein Einkommen von 1950 Euro nicht überschreiten. „Liegt das Einkommen darüber, wird es zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro bei Ehepaaren wird es zu 100 Prozent angerechnet“, so die Deutschen Rentenversicherung.

Der Rentenzuschlag kann Rentnerinnen und Rentnern dabei helfen, besser über die Runden zu kommen. Doch Kritikerinnen und Kritiker betonen bereits, dass die Grundrente mit einer Höhe von in etwa 418 Euro (als Maximalbetrag) viel zu gering ausfällt. Ein Experiment zeigte, oft reicht selbst die aufgestockte Rente nicht für einen Ruhestand fernab von finanziellen Nöten. (Sophia Lother)

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